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Zu wenig Menschen mit Behinderung in den Unternehmen

NIEDERSACHSEN. In Niedersachsen machen schwerbehinderte Menschen nur 4,2 Prozent aller Beschäftigten aus (private Arbeitgeber: 4,0%, öffentliche Arbeitgeber: 5,1%). Damit liegt das Bundesland deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von fünf Prozent schwerbehinderter Beschäftigter*. Von den 15.180 Unternehmen in Niedersachsen, die diese Auflage erfüllen müssen (mit mehr als 20 Mitarbeitern) hatte sogar fast jedes vierte Unternehmen (4.116) keinen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten.

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai forderte DGB Regionsgeschäftsführer Dr. Matthias Richter-Steinke am Donnerstag in Lüneburg die Wirtschaft auf, ihre Anstrengungen zur Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt zu verstärken:

„Menschen mit Behinderung sind häufiger und länger arbeitslos als nichtbehinderte Menschen – obwohl sie im Durchschnitt über bessere Bildungsabschlüsse verfügen. Außerdem sind sie mindestens so engagiert und loyal wie Menschen ohne Behinderung. Das sollten Unternehmen berücksichtigen, die über Fachkräftemangel klagen. Bei der Ausbildung oder Beschäftigung von Menschen mit Behinderung können die Arbeitgeber auf vielfältige Unterstützungsangebote zurückgreifen: Lohnkostenzuschüsse, kostenlose Ausstattung des Arbeitsplatzes oder Begleitung durch Fachpersonal im Betrieb. Trotzdem sind viele Unternehmen zögerlich.“

Deshalb fordert der DGB stärkere Anreize für Unternehmen, die gesetzliche Beschäftigungspflicht von 5 Prozent ernst zu nehmen. Dabei sollten vor allem jene Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden, die überhaupt keine Schwerbehinderten beschäftigen. Die gesetzlich vorgesehene Abgabe für ausbleibende Beschäftigung behinderter Menschen sollte stark angehoben werden (pro fehlendem Arbeitsplatz/Monat):

  • bei einer Beschäftigungsquote von drei bis weniger als fünf Prozent von 125 auf 250 Euro,
  • bei einer Beschäftigungsquote von zwei bis weniger als drei Prozent von 220 auf 500 Euro,
  • bei einer Beschäftigungsquote von weniger als zwei Prozent von 320 auf 750 Euro.

*Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit, Daten für 2016

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