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Biermann: „Die Urteilsbegründung ist absurd und nicht zu rechtfertigen“

CELLE. Im Rechtsstreit zwischen Oberbürgermeister und dem Rat der Stadt Celle hatte Mende kürzlich vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg eine Niederlage einstecken müssen – seine Klage wurde zurück gewiesen. In einer heutigen Pressekonferenz kritisierte Mendes Rechtsanwalt Martin Biermann die Urteilsbegründung. Das Gericht habe offenkundig gegen gängige Vorschriften geurteilt und in die Begründung die eigene Meinung einfließen lassen. Obgleich Mende rein thematisch zweidrittel des Prozesses gewonnen habe, ist das Gesamturteil negativ ausgefallen, was laut Biermann nicht nachvollziehbar ist.

Oberbürgermeister Dirk-Ulrich Mende klagte vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg gegen den eigenen Stadtrat. Ein „Machtkampf“ um Kompetenzen war entfacht worden, die Mende in seiner Umstrukturierung einzelner Dezernate und Abteilungen der Verwaltung quer kam. Der Rat hatte geplante Maßnahmen abgelehnt, deshalb zog Mende vor Gericht.

Mendes Rechtsanwalt Martin Biermann kritisierte die Begründung des Gerichtes scharf. „Es ist absurd und nicht zu rechtfertigen“, so Biermann.

Die Bedeutung des Stadtrates als Hauptorgan der Stadt ergibt sich aus seinen umfänglichen Handlungs- und Richtlinienkompetenzen. Mende berief sich schon im Prozess auf die ihm als Oberbürgermeister in der Gemeindeordnung zugeteilten Rechte über die Entscheidung der Geschäftsverteilung und die innere Organisation der Gemeindeverwaltung.
Laut Mende und Biermann verstoße das Verwaltungsgericht gegen diesen Grundsatz. Es sei der Meinung, der Rat hätte über die Richtlinienkompetenz auch im Detail Einfluss auf die Verwaltung, die in die Geschäfte des Oberbürgermeisters hinein ragen. Diese verkehrte Auffassung führe nur dazu, dass das Amt des Oberbürgermeisters in seinen Rechten beschnitten würde.

Selbst die dazu vom Gericht in der Urteilsbegründung verwendeten Zitate wurden nicht vollständig aufgeführt. Nur Passagen, die dem Gericht für die Begründung zuträglich waren, wurden aufgeführt. Das gesamte Zitat hingegen hieße ganz anders – stehe im umgekehrten Kontext und sprächen sogar für Mende, so Biermann.

Es finden sich zuhauf weitere Ungereimtheiten und Missverständnisse in dieser Urteilsbegründung, was selbst die Formulierung der vorsitzenden Richterin „der von mir verstandenen Richtlinie“ unterstreicht. Biermann warf der Richterin eine Kompetenzüberschreitung vor. Als Gerichtsinstanz habe sie sich anhand der Gesetze als auch Vorschriften zu verhalten und zu urteilen. Keinesfalls könne die Richterin Gesetzestexte nicht persönlich interpretieren sowie in der Urteilsbegründung mit diesen Worten kommentieren, kritisiert Biermann.

Die vielen Ungereimtheiten tun Mende weh. Dennoch möchte der Oberbürgermeister keine Berufung einlagen. Mende verwies bei seiner Entscheidung auf eine juristische und eine politische Gesamtlage. Die Stadt stehe in der nächsten Zeit vor großen Herausforderungen, unter anderem das zentrale Thema „Haushalt“, die Position um den Stadtbaurat und die Nachfolge von der Ersten Stadträtin Susanne Schmitt. Es gehe letztendlich um den Verwaltungsaufbau insgesamt, darauf möchte Mende sich konzentrieren.

Neben den vielen juristischen Fragen, möchte Mende auf die Fraktionen im Rat zugehen und gemeinsam die Probleme lösen. Er plädierte, alte Grabenkämpfe einzustellen sowie auch persönliche Angriffe zu unterlassen. Es zähle nun die Zusammenarbeit, damit sich die Stadt besser organisieren und entwickeln kann, so Mende. Er sei bereit, den ersten Schritt zu gehen.

Bereits in der nächsten Woche will Mende sich zur genaueren Umstrukturierung äußern. Es ist aber erst einmal eine Ideenskizze. Basierend darauf können sich noch weiteren Ideen entwickeln bzw. Sachverhalte in einer Fraktionsklausur ausgearbeitet werden.

Generell möchte Mende die Zuständigkeiten neu regeln – dazu habe er gewisse Vorstellungen.
Ihm ist es wichtig, dass die Stadtverwaltung wieder ins ruhige Fahrwasser kommt.

Redaktion
Celler Presse

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