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Ortsumgehung B 3: 5. Bauabschnitt Umgehung Groß Hehlen in Planung

CELLE. Ca. 120 Personen hatten sich in der Alten Exerzierhalle eingefunden, um der öffentlichen Infoveranstaltung zur Ortsumgehung Groß Hehlen zu folgen. Im Oktober dieses Jahres soll der Vorentwurf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVI) vorgelegt werden. Bis zum Planfeststellungsbeschluss kann es bis Ende 2016 dauern. Erst danach können die Baumaschinen anrücken. Klagen könnten die Realisierung über Jahre aufhalten.

Ungeachtet des beklagten dritten Bauabschnitts von der B 214 bis zur B 191 (Abschnitt 3: 5,2 km) gehen die Planungsarbeiten für die weiteren Abschnitte voran. Der fünfte und letzte Bauabschnitt abgehend von der alten B 3 südlich von Groß Hehlen, westlich den Ort umgehend, um nördlich wieder auf die alte B 3 zu stoßen, beinhaltet die Anbindung an den Wilhelm-Heinichen-Ring südwärts bei Klein Hehlen. Die Planungsgruppe der Ortsumgehung Celle hat unmittelbar nach Tagung des Arbeitskreises über den aktuellen Planungsstand informiert. Dabei war nicht nur die entwurfstechnischen Gestaltung im Fokus sondern auch die landschaftspflegerische Begleitplanung.

Bernd-Wilhelm Winkelmann von der Verdener Landesbehörde, Carsten Imm von der Projektgruppe Celle, Florian Kobbe vom Planungsbüro Prof. Dr. Kaiser aus Beedenbostel und Christoph Pieper, Straßenplaner vom Ingenieurbüro Odermann & Krause stellten die Baumaßnahmen vor und standen für die Diskussion zur Verfügung. Großen Raum der Darstellung nahm die landschaftspflegerische Begleitplanung ein. Florian Kobbe erläuterte die biologische Vielfalt des Planungsgebietes, in dem Schutzgüter wie Tiere und Pflanzen zu beachten sind, vor allem seien Fledermäuse (zehn Arten sind im Planungsgebiet verortet worden) zwingend zu schützen. Aber auch für Reptilien, Amphibien und Libellen sei zu sorgen. Die Brücken für Wirtschaftswege werden bepflanzt und dienen den Tieren als Kreuzung der Umgehung in ausreichender Höhe. Außerdem werde das Tötungsrisiko durch Ablenkungsmaßnahmen minimiert. Dazu dienen Hecken, Eingrünung, Laubwald, Erhalt von Altbäumen und die Schaffung von Ausgleichsflächen südlich von Hustedt.

Die Diskussion rankte sich dann aber eher um die von der Umgehung ausgehenden möglichen Lärmbelästigung. Wie die Kartierung zeigt, sind in Nachbarschaft von Wohngebieten Lärmschutzwälle vorgesehen. Das aktuelle Baugebiet Kieferngrund ist ca. 350 Meter von der Spange entfernt, die auf den Wilhelm-Heinichen-Ring führt. Wie Bernd-Wilhelm Winkelmann ausführte, sei aber von der Stadt die Wohnbebauung noch weiter östlich Richtung geplante Straße vorgesehen. Das führte zu Unverständnis bei den Zuhörern. Gerade diese Wohnbebauung müsse doch vermieden werden, um vorhersehbare Klagen wegen Lärmbelästigung abzuwenden, meinte ein Besucher. Winkelmann ist sich sicher, dass die Bürger, die dort bauen, das in Kenntnis der Straße tun. „Wenn die Straße kommt, werden die Häuser wahrscheinlich schon stehen“, so Winkelmann. Die Stadt wolle das Baugebiet erschließen, und die Nachfrage werde groß sein.

Aber auch Anwohner aus Westercelle und aus dem Altenceller Feld meldeten sich zu Wort und reklamierten abermals die Lärmbelästigung, die vom zweiten Bauabschnitt ausgeht, insbesondere vom Brückbauwerk über die Fuhse. Bernd-Wilhelm Winkelmann bestätigte, dass auch dort alles getan wurde, was der Gesetzgeber vorgegeben hat. Es seien Grenzwerte vorgegeben, und es sei eine Frage, ob man mit den Grenzwerten zufrieden ist. Derzeit gelten folgende Grenzwerte:

Wohngebiete:
49 dB bei Nacht
59 dB bei Tag

Mischgebiete:
54 dB bei Nacht
64 dB bei Tag

Gewerbegebiete:
59 dB bei Nacht
69 dB bei Tag

Zur Frage, wann der derzeit beklagte 3. Bauabschnitt kommen wird, konnte keine konkrete Angabe gemacht werden. Genauso zu der Spekulation, was geschehen müsse, wenn der Abschnitt nicht komme. Winkelmann: „Sollte das eintreten, was ich nicht glaube, müsste man neu nachdenken.“

Im Ort Groß Hehlen werde, so Winkelmann, sich nach Fertigstellung der Ortsumgehung, die Verkehrsbelastung deutlich reduzieren. Die B 3 alt werde dann nicht B 3 sein sondern eine Kreisstraße.

Redaktion
Celler Presse

Bildrechte: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

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