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Das „Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz“ und andere „Bandwürmer“

CELLE. Dr. Sibylle Hallik ist Leiterin des Redaktionsstabes der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) beim Deutschen Bundestag und berichtete im Beckmannsaal vor ca. 50 Interessierten von der Arbeit der Sprachberatung im Gesetzgebungsverfahren. „Gesetzentwürfe müssen sprachlich richtig und möglichst für jedermann verständlich abgefasst sein“, so fordert es die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien. Damit sollen Unsicherheiten und Missverständnisse bei der Rechtsauslegung vermieden werden.

Der SPD-Abgeordnete Konrad Porzner, ein Lehrer aus dem mittelfränkischen
Ansbach, gab 1965 den Anstoß für ein Umdenken bei der Abfassung von Gesetzestexten, in denen er „stilistische Grobheiten“ und „barbarische Missbildungen“ bemängelte. Wenn es stimme, so Porzner, dass die Klarheit der Begriffe Klarheit der Gedanken voraussetze, dann kämen ihm bei der Lektüre des Raumordnungsgesetzes große Zweifel.

Auf Initiative des damaligen Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Eugen
Gerstenmaier wurde daraufhin im Jahr 1966 der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag eingerichtet. Dieser Redaktionsstab hatte seinen Sitz beim Bundestag, arbeitete aber im Bereich der Gesetzgebung vorwiegend für die Ministerien. Seine Aufgabe war es, Gesetzentwürfe auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Der Redaktionsstab konnte zwar manches bewirken, häufig erhielt er die Gesetzentwürfe aber so spät, dass seine Korrekturen nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Deshalb gab es 2006 die „Große Koalition für verständliche Gesetze“. Das war eine Initiative aus der Mitte des Deutschen Bundestages. Zwei Abgeordnete (Dr. Ole Schröder von der CDU und Lothar Binding von der SPD) setzten sich für die Verständlichkeit von Gesetzen ein.
Dies führte in den Jahren 2007 und 2008 zu dem Projekt „Verständliche
Gesetze“. Dabei handelte es sich um ein Kooperationsprojekt des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und der GfdS.

Am Ende des Projekts stand eine Neustrukturierung der Sprachberatung im Gesetzgebungsverfahren. Die Sprachberatung setzt nun möglichst früh ein und begleitet den gesamten Gesetzgebungsprozess. Beim BMJ wurde eine Sprachberatung eingerichtet, die die Sprachprüfung für die Ministerien übernahm.

In der parlamentarischen Phase der Gesetzgebung prüft der Redaktionsstab Regierungs-, Fraktions- und Bundesratsentwürfe, Formulierungshilfen,
Änderungsanträge sowie Beschlussempfehlungen und Berichte auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Er kann von den Ausschüssen beteiligt werden. Die Fraktionen sollten an ihn herantreten, bevor sie den Ausschüssen ihre Änderungsanträge und Vorlagen zuleiten. Sie können sich bereits im Formulierungsprozess an ihn wenden oder aber den fertigen Text auf Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen lassen. Die Arbeit an der Verständlichkeit darf weder zu materiellen Änderungen noch zu einem Verlust an juristischer/fachlicher Präzision führen. Der Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag kann am gesamten Beratungsverfahren oder nur punktuell beteiligt werden. Der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin entscheidet, welche der Korrekturen und Vorschläge übernommen werden.

Dr. Sibylle Hallik verdeutlichte die Arbeit anhand einiger Beispiele. Folgendes Beispiel war zwar nicht Gegenstand der Sprachberatung im Bundestag, steht jedoch für die Problemlösung:
„Jeder Passagier darf nur mit einem Haustier an Bord reisen und in jedem Flugzeug sind maximal nur 2 Haustiere erlaubt.“
Sinn der Regelung dürfte nicht sein, dass in jedem Flugzeug nur zwei Personen mit jeweils einem Haustier sitzen. Gemeint sein dürfte vielmehr:
„Sie dürfen höchstens ein Haustier mit an Bord nehmen. In jedem Flugzeug sind insgesamt höchstens zwei Haustiere erlaubt.“

Was ist der Unterschied zwischen „Alkoholhaltige Getränke-Verordnung“ und
„Alkoholhaltige-Getränke-Verordnung“? Der zusätzliche Bindestrich, er befreit die Verordnung vom Alkoholgehalt!

So sollten Schadnager beködert werden:
„Die befallsunabhängige Dauerbeköderung […] erfolgt […] zur Abwehr von Schadnagern in Räumlichkeiten, die von Tieren wie Ratten und Mäuse aufgrund der Gefahrenanalyse erreichbar sind und eine erhöhte Befallsgefahr mit Nagetieren darstellen.“
So ist die Beköderung zumindest sprachlich richtig:
„Die befallsunabhängige Dauerbeköderung […] erfolgt […] zur Abwehr von Schadnagern in Räumlichkeiten, die von Tieren wie Ratten und Mäusen laut der Gefahrenanalyse erreichbar sind und eine erhöhte Befallsgefahr mit Nagetieren aufweisen.“

Im folgenden Satz ist für einen juristischen Laien die Bedeutung von „neben“ schwer zu verstehen:
„Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.“

Hierfür würde der Redaktionsstab folgende Formulierung vorschlagen:
„Wenn das Gericht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt, kann es zusätzlich die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, ab-erkennen.“

Und so etwas ist ein absolutes „No-Go“:
Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz

„Sie hatten ja einige krasse Beispiele gebracht, das Bandwurmwort oder den Bandwurmsatz. Was sind das für Menschen, die das erzeugen?“, fragte anschließend ein Besucher. Das seien Menschen , so Sibylle Hallik, die tief in einem Thema drin seien. Das Problem liege auch darin, dass diese Menschen über so viel Wissen verfügten, dass sie alles in einem Satz unterbringen wollten.

PR/Redaktion
Celler Presse

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