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Kreistag: Keine Mehrheit für anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Landkreis CELLE. Der Kreistag hatte sich in der heutigen Sitzung mit Personalfragen zu befassen. Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag zur Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens gestellt. Wie bereits im Kreisausschuss, fand sich dafür keine Mehrheit. CDU-Fraktionsvorsitzender Joachim Müller äußerte Zweifel, dass das Verfahren den Bewerbern gerecht werde.

So sehr sich SPD und Grüne auch noch ins Zeug legten, es half nichts. Mit 28 gegen 21 Stimmen wurde der SPD-Antrag abgelehnt. Inga Stephan (SPD) plädierte noch einmal eindringlich an die Kreistagsabgeordneten; es sei ihr unverständlich, dass der Antrag bereits im Kreisausschuss abgelehnt wurde. Man solle das anonymisierte Bewerbungsverfahren doch erst einmal in einer Testphase ausprobieren. Bei der Stadt Celle laufe es erfolgreich. Auch Bernd Zobel (Grüne) zeigte sich wieder als Befürworter des Verfahrens. Das in der Verwaltungsvorlage hervorgehobene Argument höherer Kosten und des größeren Aufwandes könne man nicht begründen. Das Verfahren biete größere Transparenz, zumal dabei die Fraktionen in die Vorauswahl mit einbezogen werden. Dagegen argumentierte Joachim Müller (CDU), dass man sich in mehreren Beratungen mit dem anonymisierten Bewerbungsverfahren befasst habe; dabei haben sich die Erwartungen nicht erfüllt. Es gebe Zweifel, dass das Verfahren den Bewerbern gerecht werde.

In der Verwaltungsvorlage wird hervorgehoben, dass das derzeit praktizierte Auswahlverfahren bereits sicherstelle und diskriminierungsfrei durchgeführt werde. Ein anonymisiertes Verfahren bringe dahingehend keine weiteren Vorteile. Der Landkreis Celle verfolge das Ziel, die Auswahl von Personal benachteiligungsfrei vorzunehmen. Unabhängig von Geschlecht, Alter oder Migrationshintergrund werde allein nach der fachlichen Eignung ausgewählt. Weiter heißt es in der Vorlage: „Ende 2010 wurde von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes das Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ gestartet. Teilgenommen haben 5 Unternehmen aus der freien Wirtschaft sowie 3 öffentliche Einrichtungen, darunter die Stadt Celle und das Bundesfamilienministerium. Beibehalten haben das Bewerbungsverfahren lediglich vier Unternehmen, darunter die Stadt Celle. Andere Unternehmen gaben an, dass aus der anonymen Bewerbung kein zusätzlicher Gewinn gezogen werden konnte. Die Nachteile haben die positive Wirkung überwogen.”

Weiterhin hatte der Kreistag über die Verlängerung der Amtszeit des Kreisrates Gerald Höhl zu befinden, die am 31. August 2015 abläuft. Vor der Abstimmung bahnte sich eine Diskussion an, zu der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Die Beamtinnen und Beamten auf Zeit werden auf Vorschlag des Landrates vom Kreistag für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt. Es heißt zwar im Niedersächsischen Kommunalverwaltungsgesetz, dass diese Stellen grundsätzlich öffentlich auszuschreiben sind; der Kreistag kann jedoch im Einvernehmen mit dem Landrat beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen. So geschah es dann auch, so dass Gerald Höhl bis zum 31. August 2023 weiterhin als Kreisrat tätig ist. Dass die Wahl in geheimer Abstimmung stattfand, bedeutete keine Gefahr: von den 49 anwesenden Kreistagsmitgliedern stimmten 36 für ihn, 6 stimmten gegen ihn, 7 enthielten sich.

Unkomplizierter wurde die Position der Gleichstellungsbeauftragten besetzt. Bianka Karola Lawin erhielt ein einstimmiges Votum. Die Nachbesetzung war erforderlich, weil die bisherige Stelleninhaberin, Katharina Sander, nach einer internen Ausschreibung die Stelle der Amtsleitung des Amtes für Umwelt und ländlichen Raum übernommen hat.

Eine weitere Entscheidung begrüßte der Grünenabgeordnete Gerald Sommer, zumal seiner Meinung nach die vorherige Landesregierung aus CDU und FDP vieles versäumt habe. Es geht um die hoheitliche Sicherung der Natura 2000-Gebiete (Ausweisung von Schutzgebieten). Das Bundesumweltministerium hat dem Landkreis Celle mitgeteilt, dass die Sicherung bereits im Jahr 2018 abgeschlossen sein muss und die Managementpläne für die FFH-Gebiete 2020 vorliegen müssen. Deshalb sei es zwingend notwendig, hierfür vier zusätzliche Planstellen mit dem Haushalt/Stellenplan 2015 einzubringen und unverzüglich mit entsprechendem Fachpersonal zu besetzen. Im Fall der Nichteinhaltung der Bearbeitungsfrist droht Deutschland die Einleitung eines förmlichen Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission.

Redaktion
Celler Presse

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