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Landessozialgericht: Der Arbeitsanfall hat sich auf einem gleichbleibend hohen Niveau eingependelt

CELLE. „Sozialgerichtlicher Rechtsschutz war und ist weiter sehr nachgefragt“, sagte Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen Peter Heine bei der Jahrespressekonferenz. Die Bilanz des Geschäftsjahres 2014 und der Ausblick auf das Jahr 2015 dokumentieren eine nicht nachlassende Beschäftigungslage. Signifikante Rückgänge sind in keinem Rechtsgebiet zu verzeichnen. Weiterhin dominieren die Eingänge aus dem Hartz-IV-Bereich mit 53 %.

In der ersten Instanz konnte die Zahl der anhängig gebliebenen Verfahren erfreulicherweise leicht gesenkt werden. Für 2015 und die folgenden Jahre besteht die Herausforderung, diese Tendenz fortsetzen zu können und am Ende die Zahl der Verfahrenseingänge, Erledigungen und Bestände einander angeglichen zu haben. Dann werden im Durchschnitt auch kürzere Verfahrensdauern erreicht werden können. Der niedersächsische Haushaltsgesetzgeber hat auf Vorschlag der Landesregierung – befristet auf vier Jahre – weitere Stellen sowohl für den richterlichen Bereich als
auch für den Servicebereich zur Verfügung gestellt.

An den acht niedersächsischen Sozialgerichten sind im Jahr 2014 40.653 Klagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eingegangen. Den 382 Beschäftigten der niedersächsischen Sozialgerichte ist es gelungen, 42.340 Verfahren zu erledigen. Der Bestand konnte erfreulicherweise wieder auf unter 50.000 Verfahren gesenkt werden. Am 31. Dezember 2014 waren an den Sozialgerichten noch 49.013 Klagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes anhängig. Das ist der niedrigste Stand seit 5 Jahren.

Seit dem Jahr 2008 gehen an den Gerichten um und über 40.000 Verfahren jährlich ein. Das zur Bearbeitung dieser Verfahren erforderliche Personal konnte nach und nach eingestellt oder abordnungsweise zur Verfügung gestellt werden. Durch die naturgemäß zeitlich verzögerte Personalaufstockung sind die Bestände allerdings stetig gewachsen. „Aufgrund der nun leicht rückgängigen Eingänge und der leicht gestiegenen Erledigungszahlen konnte der Bestand um 3,3% auf rund 49.000 Verfahren gesenkt werden“ erläutert der Präsident Peter Heine.

Bei der Verfahrensdauer ist zu berücksichtigen, dass in der Sozialgerichtsbarkeit der Grundsatz der Amtsermittlung gilt und oft medizinische Sachverhalte durch die Einholung von mehreren Gutachten zu klären sind. Weiterhin werden gut 88 % der bei den niedersächsischen und dem bremischen Sozialgerichten eingehenden Verfahren durch diese endgültig abgeschlossen. Mithin gelangten im Jahr 2014 nur knapp 12 % der Verfahren zum Landessozialgericht in die zweite Instanz.
Im Jahr 2014 betrug die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens ungefähr 15 Monate. Gut die Hälfte der Klageverfahren an den niedersächsischen Sozialgerichten konnte innerhalb eines Jahres erledigt werden. Darüber hinaus wird den Klägerinnen und Klägern durch die Eilverfahren zügiger und effektiver Rechtsschutz gewährt. Das durchschnittliche Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes war im Jahr 2014 innerhalb eines Monats beendet. 18 % der am 31. Dezember 2014 anhängigen Verfahren sind älter als zwei Jahre, ca. 5 % Prozent des Gesamtbestandes sind Verfahren, die älter als drei Jahre sind.

An den acht niedersächsischen Sozialgerichten in Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Stade arbeiteten am Jahresende 2014 146 Richterinnen und Richter. Im Vergleich zu 2004 hat sich die Richterschaft an den Sozialgerichten Niedersachsens mehr als verdoppelt. Der nichtrichterliche Dienst (derzeit 236 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) hat seit 2004 einen Zuwachs von 40 % zu verzeichnen. In der niedersächsischen-bremischen Sozialgerichtsbarkeit (Sozialgerichte und Landessozialgericht) waren im Jahr 2014 insgesamt 1034 ehrenamtliche Richterinnen und Richter tätig.

Die sogenannten Hartz-IV-Verfahren (Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsrecht und Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Streitigkeiten sind bei den niedersächsischen Sozialgerichten auf konstant hohem Niveau (1,5 % weniger Verfahren als 2013) geblieben; sie bilden mit 21.642 eingegangenen Verfahren gut 53 % und damit den „Löwenanteil“ der Gesamteingänge. Weitere Rechtsgebiete wie z.B. der Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung machen 14,1 %, der Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung 10,4 %, der Bereich des Schwerbehindertenrechts 9,1 %, die Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit 4,6 % und die Verfahren aus dem Unfallversicherungsrecht 4,2 % aus.

Im Jahr 2014 gingen am LSG 5.369 Verfahren (überwiegend Berufungen und Beschwerden) ein. Damit bewegen sich die Eingangszahlen des LSG trotz eines leichten Rückgangs (375 Verfahren weniger als im Vorjahr) weiterhin auf hohem Niveau. Während die Zahl der eingegangenen Berufungen stabil blieb (+46 Verfahren), gingen 421 weniger Beschwerdeverfahren als im Vorjahr ein. Hier haben sich gesetzliche Änderungen zu Beschwerdemöglichkeiten ausgewirkt. Der Bestand konnte auch aufgrund des Rückganges leicht reduziert werden. Von den am Jahresende 2014 5.940 anhängigen Verfahren waren 20,6 % älter als 2 Jahre. 5,7% des Gesamtbestandes waren älter als 3 Jahre. Während die Beschwerdeverfahren im einstweiligen Rechtsschutz durchschnittlich nach 2,5 Monaten erledigt sind, sind die Berufungsverfahren im Schnitt nach 19,1 Monaten erledigt. 40,5 % der Berufungsverfahren sind innerhalb eines Jahres beendet.

Am LSG machen die Eingänge aus dem Hartz-IV-Bereich (Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsrecht und Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich der Streitigkeiten insgesamt 2.661 Eingänge und damit 49, 6 % der Verfahren (ohne sonstigen Geschäftsanfall) aus. 10 % der Verfahren kommen aus dem Bereich der Krankenversicherung, 15,5 % aus dem Bereich der Rentenversicherung, 9 % aus dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung, 6 % der Verfahren betreffen das Gebiet des Schwerbehindertenrechts und 4 % Streitigkeiten mit der Bundesagentur für Arbeit.

Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen:

Auch im Jahr 2014 hat das LSG Niedersachsen-Bremen wieder einige interessante Entscheidungen getroffen, die die Richterin Monika Schmitz vorstellte:
Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat der 11. Senat entschieden, dass das Job-center auch nach Erhalt einer Erbschaft nach Ablauf eines Zeitraumes von 6 Monaten wieder Leistungen gewähren muss, wenn die Erbschaft im Wesentlichen verbraucht wurde. Da die Erbschaft in einem Zeitraum von 6 Monaten u.a. durch Anschaffung von 277 Blue-Ray-Filmen im Werte von 5.800 Euro verbraucht worden ist, hat der Senat jedoch darauf hingewiesen, dass der Leistungsempfänger zum Ersatz der Leistungen verpflichtet sei, wenn er die Hilfebedürftigkeit durch sozialwidriges Verhalten herbeigeführt habe.

Der 4. Senat des LSG Niedersachsen-Bremen hat im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung die Entscheidung der Krankenkasse bestätigt, dass es sich bei einem E-Bike um einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handelt. Die Krankenkasse müsse einem schwerbehinderten gesetzlich Krankenversicherten, der in seiner Gehfähigkeit erheblich eingeschränkt sei, ein solches Fahrrad auch nicht als Hilfsmittel zum Behindertenausgleich gewähren.

Der 3. Senat hat entschieden, dass auch ein erheblich längerer Weg zur Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, wenn er wegen winterlicher Straßenverhältnisse von ei-nem dritten Ort aus angetreten werde. Bei der Prüfung, ob der längere Weg noch angemessen sei, müsse auch der Zustand der Straßen einbezogen werden.

PR/Redaktion
Celler Presse

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