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Kirchenkreis bekommt Bundesförderung

CELLE/BERLIN. Der direkt gewählte Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) freut sich, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Projekt des evangelisch-lutherischen Kirchenkreis Celle zur „ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ projektgebunden 18.833,83 Euro zur Verfügung stellt.

Damit erhalte der Kirchenkreis Celle für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31.12.2020 bei nur 10.100,00 Euro Eigenanteil die Mittel um Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen eine nach ihrem Bedarf notwendige Beratung anzubieten. Diese dient gemäß Projektantrag als Ergänzung zur gesetzlichen Beratungs- und Unterstützungspflicht der Rehabilitationsträger oder anderen bereits bestehenden Angeboten. Damit will der Initiator eine neutrale Beratung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ermöglichen. Der Kirchenkreis hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Behinderungen oder diejenigen, die von Behinderung bedroht sind darin zu bestärken, mehr Eigenverantwortung für eine individuelle und ihren persönlichen Wünschen entsprechende Lebensplanung und -gestaltung zu ergreifen.

Henning Otte sieht in diesem Bescheid eine Anerkennung für die gute Arbeit des ev.-luth Kirchenkreises, die Herr Wolfram Beins mit seinen Mitarbeitern in der Psychosozialen Beratungsstelle schon seit vielen Jahren geleistet hat: „Für diese wertvolle Arbeit gilt mein herzlicher Dank“, so Henning Otte.

Hintergrund:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert ab dem 1. Januar 2018 auf der Grundlage des neuen § 32 CGB IX niedrigschwellige, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Beratungsangebote zur Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen.

Im Jahr 2013 waren deutschlandweit etwa 1,05 Millionen Menschen länger als ein Jahr arbeitslos. Obwohl sich die Zahl der langzeitarbeitslosen Frauen und Männer zwischen 2008 und 2013 um rund 277 000 Personen – und damit um rund 21 Prozent – verringert hat, ist der Anteil Langzeitarbeitsloser an allen Arbeitslosen im Bereich der Grundsicherung in den vergangenen fünf Jahren lediglich um 1 Prozentpunkt auf 47 Prozent gesunken. Damit ist es in den letzten Jahren nur begrenzt gelungen, verfestigte Arbeitslosigkeit aufzulösen.

Die Finanzmittel, die jetzt zur Verfügung gestellt werden, stammen aus dem zweckgebundenen Geld des Europäischen Sozialfonds (ESF) und sind Teil des ESF-Bundesprogrammes zum Abbau der Langarbeitslosigkeit gemäß des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Redaktion
Celler Presse

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