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Bundesstraße 3 Ortsumgehung Celle – Abschnitt Mitte: Planung auf der Zielgeraden?

CELLE. Der 3. Bauabschnitt hat es in sich. Seit 2000 wird an dem Abschnitt geplant, seit 2012 beklagt und 2016 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festgestellt, „da durch das Vorhaben das Tötungsrisiko für dort vorkommende Fledermausarten durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr signifikant erhöht sein könnte.“ Im Übrigen wurde der Beschluss vom Gericht rechtlich nicht beanstandet.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung zum Planungsstand, zu der sich ca. 100 Interessierte im evangelischen Pfarramt im Berkefeldweg einfanden, erläuterten Bernd-Wilhelm Winkelmann, der nach seinem Eintritt in den Ruhestand der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Verden weiterhin beratend zur Seite steht, Sönke Zulauf von der Verdener Behörde und Carsten Imm von der Behörde am Standort Hannover für Planung und Umweltmanagement die Maßnahmen, die den Bauabschnitt auf die Zielgerade bringen soll.

Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, so dass ein Planfeststellungsänderungsbeschluss eingeleitet werden musste, der Maßnahmen zum Fledermausschutz beinhaltet. Die Maßnahmen basieren auf einem Gutachten von Dr. Joachim Wittmann, das alle Lebenssituationen der 23 in Deutschland beheimateten Fledermausarten berücksichtigt. Entsprechend sind nun Querungshilfen in die Planung eingeflossen, die je nach Umfeld 8 Meter, 13,5 Meter oder 12 Meter breit sind. Es werden Strukturen geschaffen durch entsprechenden Heckenbewuchs, der den Fledermäusen eine sichere Überquerung der Fahrbahnen ermöglicht. Es sind sogar zwei Querungen vorgesehen, die exklusiv Fledermäusen vorbehalten sind. Andere Querungen von Wirtschaftswegen werden fledermausverträglich ausgestaltet. Am Apfelweg z. B. wird die 13,5 Meter breite Querung nun mit einer zweireihigen Hecke bepflanzt, zuvor war die Hecke nur einreihig vorgesehen. Im Bereich Gertrudenweg werden die Strukturen ebenfalls optimiert mit Schutzzäunen und –wällen. Entlang der K 74 wird wegen der Kollisionsgefahr mit der neuen Trasse Wald zurückgenommen.

Tenor der Fragen von den Anwohnern war die unmissverständliche Forderung, dass es nun endlich mit den Baumaßnahmen losgehen müsse, um das Verkehrschaos in Altencelle zu beenden. Dazu ließ Bernd Wilhelm Winkelmann verhaltenen Optimismus durchblicken: „Wenn alles glatt geht und das Baurecht erteilt wird, kann im nächsten Jahr begonnen werden.“ Winkelmann veranschlagt als Bauzeit etwa fünf Jahre. Wenn die neue Planung wieder beklagt wird, werde sich alles weiter verzögern. „Die Fertigstellung haben wir nicht in der Hand.“

Es wurde aber nach Schallschutz für Wohngebiete gefragt. „Wenn man sich um Fledermäuse kümmert, dann muss man auch etwas für die Menschen tun, auch wenn es freiwillig ist“, forderte ein Besucher. Die Lärmbelastung sei, so Winkelmann, innerhalb der Toleranzgrenzen, so dass dafür nichts vorgesehen sei.

Der Mittelteil der Ortsumgehung B 3 umfasst die Strecke von Altencelle B 214 in nördliche Richtung bis zur B 191. Dieser Streckenabschnitt quert die Aller und hat eine Länge von 5,2 km. Die Gesamtkosten sind mit 58 Millionen EURO, die der Bund trägt, veranschlagt. Der Bauabschnitt beginnt mit einem höhenungleichen Knotenpunkt an der B 214, führt weiter in nordöstliche Richtung, überquert die Kreisstraße 74, verläuft weiter zwischen Celle und Altencelle und überspannt das Niederungsgebiet der Aller mit einem 435 Meter langen Brückenbauwerk. Im weiteren Verlauf wird die Wittinger Straße (Landesstraße 282) von Osten kommend mit der Umgehungsstraße verknüpft. Eine Weiterführung der L 282 in die Stadt ist nicht mehr vorgesehen. Die Ortsumgehung wird zwischen Celle und Altenhagen geführt; etwa ab dem Berkefeldweg schneidet die Trasse in das Gelände ein, damit die Bundesstraße 191 unterquert werden kann.

Das Planfeststellungsänderungsverfahren wurde am 3. Mai 2018 eingeleitet. Die Planänderungsunterlagen liegen in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis einschließlich 13. Juni 2018 im Neuen Rathaus der Stadt Celle aus. Noch bis einschließlich 13. Juli 2018 können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Anhang

Redaktion
Celler Presse

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