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SoVD-Tipp: Neuer Freibetrag bei Grundsicherung

CELLE. Wenn die Rente zum Leben nicht reicht, können Betroffene zur Aufstockung Grundsicherung beantragen. Bislang wurden zusätzliche Einkünfte – zum Beispiel aus einer Riester-Rente – voll auf die Grundsicherung angerechnet. Im Bereich der Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten hat sich das nun geändert: Betroffene dürfen bis zu 100 Euro monatlich behalten.

Für Geringverdiener ist die private Vorsorge oft sehr schwierig – sie können sie sich einfach nicht leisten. Wer es dennoch geschafft hat, fünf Euro für eine Riester-Rente beiseite zu legen, bekam spätestens dann Probleme, wenn er im Alter auf Grundsicherung anwiesen war. Denn: Die Zahlungen aus Riester-, Rürup- oder auch aus Betriebsrenten wurden voll auf die Grundsicherung angerechnet. „Wer also zum Beispiel 60 Euro aus seinem Riester-Vertrag bekam, dem wurde die Grundsicherung auch um 60 Euro gekürzt“, erläutert Sabine Kellner-Leiterin SoVD-Beratungszentrum Celle. Sie arbeitet im Beratungszentrum des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Celle und steht Ratsuchenden bei Fragen zum Thema Rente zur Seite.

Seit Kurzem gibt es allerdings in dem Bereich eine Änderung. „Wer eine niedrige Rente erhält und Grundsicherung beantragt, darf jetzt bis zu 100 Euro von seiner Zusatzrente behalten“, so Kellner weiter. Das gelte übrigens auch für Beiträge, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden.

Die SoVD-Beraterin hat noch einen Tipp: „Wenn bereits eine private Rente gezahlt wird, sollte man sich zur Sicherheit nochmal beim Grundsicherungs- oder Sozialamt melden, damit der Freibetrag auch wirklich berücksichtigt wird.“ Das gelte insbesondere für die freiwilligen Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. „Wer sich nicht sicher ist, ob sein Bescheid korrekt ist, sollte auf alle Fälle mal einen Fachmann draufschauen lassen“, rät Kellner.

Das SoVD-Beratungszentrum in Celle erreichen Sie unter 05141-902910 oder info@sovd-celle.de.

PR

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