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Keine Finanzierung des Straßenausbaus über die Grundsteuer

HAMBÜHREN. Der Gemeinderat Hambühren hat sich gegen eine Erhöhung der Grundsteuer zur Finanzierung des Straßenausbaus entschieden. Auch die AfD stimmte gegen den Vorschlag der Verwaltung. „Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich, denn wir sind nicht davon überzeugt, dass die Finanzierung über eine Erhöhung der Grundsteuer gerechter wird“, bestätigt derFraktionsvorsitzende der AfD Hambühren, Christian Zahl.

In dem ursprünglichen Antrag der SPD heißt es in der Begründung, dass Gespräche in der Gemeinde die „Forderung für eine gerechtere Verteilung der Straßenausbaubeiträge deutlich gemacht“ haben. „SPD und UFO stellen hier eine Behauptung in den Raum, ohne sie konkret belegen zu können. Noch schlimmer, durch die ständige Einbringung der Worte egoistisch, unsozial und ungerecht werden hier die Bürger in hohem Maße verunsichert – scheinbar mit Erfolg. Wir haben keine schriftliche Erklärung von Bürgern erhalten, die sich für den Erhalt der Straßenausbaubeiträge ausgesprochen haben. In den persönlich geführten Gesprächen sah das Bild ganz anders aus. Wer möchte auch schon gerne als unsozial bezeichnet werden“, erklärt Zahl. In den Informationsveranstaltungen zu dem Thema wurde erwähnt, dass sich bei Bürgerbefragungen in anderen Gemeinden keine deutliche Tendenz dafür oder dagegen erkennen lasse.

Der Straßenausbau wird durch Straßenausbaubeiträge, als auch durch die Allgemeinheit (durch die Einnahmen der Gemeinde über Steuern, als auch durch Fördermittel vom Kreis, Land, Bund und EU) finanziert. „Herrn Hasselbachs Aufregung, man würde durch die Beibehaltung der Straßenausbaubeiträge ‚spalten anstatt die Menschen zu vereinen‘, kann ich nicht nachvollziehen. Bereits jetzt beteiligt sich die Gemeinschaft zum Teil an den Kosten. Eine 100% Beteiligung, so wie es in einem sozialistischen Staat die Regel wäre, entspricht nicht unserem Bild“.

Durch die Umlage der Kosten auf eine erhöhte Grundsteuer wird die Last für den Bürger auf mehrere Jahre verteilt, eine hohe Einmalzahlung entfällt somit. „Wenn jeder Eigentümer in Hambühren diesen Betrag selber ansparen würde, dann würden die meisten nach 25 Jahren feststellen, dass sie deutlich mehr angespart hätten als bei einer Einmalzahlung zu zahlen wäre“, so Zahl. „Wer bei dem jetzigen Modell bereits ein Problem bei einer Zahlung hätte, wird diesen Mehraufwand dann erst recht nicht aufbringen können.“

In Hambühren gebe es seit mehreren Jahren ein Straßenerhaltungsmanagement, so Zahl, darin seien für die nächsten 12 Jahre im Voraus die geplanten Straßenbaumaßnahmen aufgeführt, mit den zu erwartenden Kosten – für jeden Bürger jederzeit einsehbar. Die Beitragsbescheide werden in der Regel erst einige Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme erstellt. Der Eigentümer könne somit die auf ihn zukommenden Kosten abschätzen und bereits viele Jahre vorher beginnen, entsprechende Rücklagen zu bilden.

Steuern seien nicht zweckgebunden. Die Verwaltung habe daher eine Vorlage mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung vorbereitet, welche von einem neuen Rat nicht übernommen werden müsse. Dazu merkt Zahl an, dass „Einnahmen aus der Grundsteuern dem Gesamthaushalt zur Verfügung stehen, und dass hieraus kein Anspruch der Grundstückeigentümer besteht, wofür diese Mittel verwendet werden, so hat es der Landkreis Celle bestätigt. Je nach Haushaltslage, kann die Aufsichtsbehörde ihre Zusage zu Investitionskrediten versagen, so dass die Steuern zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden würden.“

Die Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer sei erst von kurzem als verfassungswidrig eingestuft worden. So werden Eigentümer neuerer, vergleichbarer Grundstücke z.T. mit der 4-fachen Steuer belastet. Eine Anhebung um 70 Hebepunkte entspreche in Hambühren im Durchschnitt ca. 80 € pro Jahr, 2.000 € in 25 Jahren. Unter Berücksichtigung des Faktors 4 würde somit der eine 1.000 €, der andere 4.000 € zahlen. „Wie kann man das dem Bürger als gerecht verkaufen wollen? Dafür fehlt mir jedes Verständnis! Aus diesem Grund haben wir uns gegen den Vorschlag entscheiden. Wenn eine Änderung, dann doch bitte erst, nachdem der Gesetzgeber eine verlässliche Neuregelung gefunden hat“, äußert sich Zahl abschließend.

PR

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