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Rund oder eckig: Bei Sonnenbrillen auf den UV-Schutz achten

CELLE. Für den Fußballsommer hoffen natürlich alle auf das perfekte Wetter. Wenn die Sonne ausgiebig scheint, sind Sonnenbrillen mit UV-Schutz angesagt, um im Straßenverkehr nicht geblendet zu werden. Zur Fußball-WM sind die
abgedunkelten Gläser vor allem in Nationalflaggen-Designs ein beliebtes Accessoire. Doch ist das Tragen von Sonnenbrillen beim Autofahren eigentlich uneingeschränkt erlaubt?

„Nein“, weiß Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle. „Welche Sonnenbrille man auch beim Fahren tragen darf, hängt von der Lichtdurchlässigkeit der Gläser ab.“ Diese muss bei 8 bis 18 Prozent liegen, was der Tönungskategorie 3 entspricht. Weist die Sonnenbrille also eine Tönung von mehr als 92 Prozent auf, ist das Fahren damit verboten und es droht ein Bußgeld von 10 Euro. „Auch eine weniger getönte Sonnenbrille schützt die Augen vor der Einstrahlung, ohne die Sicht zu stark einzuschränken“, so der Stationsleiter. Wer aufgrund seiner Sehschwäche verpflichtet ist, beim Autofahren eine Brille zu tragen, sollte dies auch bei der Wahl der Sonnenbrille beachten. Wenn die Pflicht zum Brillentragen im Führerschein vermerkt ist, sind nur Sonnenbrillen erlaubt, die die entsprechende Sehstärke aufweisen.

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Foto: istock Solovyova

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