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LBU: Mittlerweile schon elf Klagen gegen die A 39

LÜNEBURG. Der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) sieht sich angesichts von mittlerweile 11 Klagen gegen den südlichen Planabschnitt der A 39 vor dem Bundesverwaltungsgericht in seiner Einschätzung bestätigt, dass diese „volkswirtschaftlich unsinnige und regional zerstörerische Wahlkampf-Autobahn“ schon beim ersten Planfeststellungsverfahren verhindert wird. Insbesondere die Klage des BUND werde voraussichtlich grobe Planungsfehler im gesamten A-39-Planverfahren und gravierende Zerschneidungs-Schäden für Landwirte und Natur nachweisen.

LBU-Vertreter Eckehard Niemann forderte in diesem Zusammenhang eine aktuelle und längst überfällige Neuberechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses der geplanten A 39. Dabei müsse mit einberechnet werden, dass die Baukosten und andere Kosten in den letzten Jahren massiv gestiegen seien und dass zugleich mit der Herauslösung der A 39 aus dem früheren Kombinations-Verbund von A 39 (Lüneburg-Wolfsburg), A 14 (Schwerin-Magdeburg) und B 190n (Querspange Salzwedel-Bad Bodenteich) die Nutzen-Faktoren weiter stark gesunken seien.

Niemann zeigte sich überzeugt, dass eine korrekte Berechnung zeigen werde, dass das Nutzen-Kosten-Verhältnis mittlerweile deutlich unter dem Faktor 1,0 liege, unterhalb dessen keine Autobahn Baurecht bekommen könne. Dabei werde auch offenbar werden, dass selbst die Planer keinen regionalen Nutzen der A 39 ansetzen würden und dass angesichts der kontinuierlich abnehmenden Umschläge des Hamburger Hafens die Bedeutung der angeblichen „Hinterlandanbindung“ schwinde.

Der LBU fordere die Verantwortlichen in Bund, Land und Landkreisen auf, den bereits begonnenen und regionaldienlichen 2+1-Ausbau der Bundesstraße 4 (mit abwechselnden Überholspuren) nun rasch ab Tätendorf bis Melbeck weiterzuführen. Zudem sei die Verlagerung der Verkehre auf die Schiene ein Gebot der Stunde.

PR

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