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Der TÜV NORD Führerschein-Ratgeber

  • Celle

CELLE. Dass man eine Fahrerlaubnis benötigt, um ein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen führen zu dürfen, ist weitgehend bekannt. Etwa 37,5 Millionen Menschen haben 2017 einen Kartenführerschein für Krafträder, Pkw, Lkw, Busse und sonstige Kraftfahrzeuge besessen. Die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellten Papierführerscheine sind hier noch nicht mitgezählt. Doch welche Führerscheinklasse braucht man beispielsweise für einen Urlaub mit dem Wohnmobil oder einem zusätzlichen Anhänger? Wie verhält es sich im Ausland und was passiert, wenn man sich in der Probezeit nicht an die Vorschriften hält? Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle, bringt Licht ins Dunkle.

Der Weg zum Führerschein und wie man ihn behält
Antrag zur Führerscheinprüfung
Der Führerschein gilt vor allem für junge Erwachsene als einer der Meilensteine auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Bevor es aber zur theoretischen Führerscheinprüfung, beispielsweise an einer der Stationen von TÜV NORD, gehen kann, müssen die Anwärter die benötigten Dokumente für den gFührerscheinantrag zusammenstellen. „Wer seine Fahrerlaubnis beantragen möchte, muss sich mit allen erforderlichen Unterlagen an diezuständige Fahrerlaubnis-Behörde wenden“, sagt der TÜV-Experte. Je nach Bundesland sind Einwohnermeldeamt, Straßenverkehrsamt oder Kreisbehörde dafür zuständig. Oft übernehmen auch Fahrschulen die Beantragung für ihre Schüler. „Zu den vollständigen Papieren gehört ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, die Teilnahmebestätigung über einen Erste-Hilfe-Kurs und ein aktuelles biometrisches Passbild“, so der Stationsleiter. Außerdem muss man eine normale Sehtest-Bescheinigung vorlegen. Für die Führerscheine der C- und D-Klassen für Lkw und Busse ist darüber hinaus ein ärztliches Zeugnis über die körperliche und geistige Eignung erforderlich.

Die Probezeit und ihre Tücken
Ist die Prüfung erst bestanden, erhalten Fahranfänger ihren Führerschein zunächst zwei Jahre auf Probe. Eine Ausnahme bilden hier die Führerscheinklassen AM für Kleinkrafträder, L und T für Traktoren sowie die „Mofa-Prüfbescheinigung“. In der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot, also eine Promillegrenze von 0,0. Außerdem haben Verkehrsverstöße bekanntlich härtere Konsequenzen als danach. „Hier wird zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterschieden. Leichte Verstöße wie Falschparken haben für Fahranfänger keine anderen Folgen als für jeden anderen auch“, erklärt Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle. „Während der Probezeit führen gewichtige Verstöße wie eine Alkoholfahrt, das Überfahren einer roten Ampel oder wie die Nutzung des Handys zu bestimmten (besonderen) Maßnahmen.“ In dem Fall wird der Fahrer zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet und seine Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre.

Aufbauseminare und Punkteabbau

Es gibt zwei Arten von Aufbauseminaren. as herkömmliche Aufbauseminar wird von Fahrlehrern geleitet, beinhaltet eine Fahrprobe und einen Kurs bestehend aus vier Sitzungen. Das „Besondere Aufbauseminar“ richtet sich an Fahranfänger, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurden. Dieses wird von anerkannten Verkehrspsychologen durchgeführt, wie denen von Nord-Kurs (www.nord-kurs.de/home/). Nach einem Vorgespräch erhält man in drei Gruppensitzungen Informationen über die Wirkung von Alkohol und Drogen auf die Fahrtüchtigkeit und erarbeitet Verhaltensstrategien für ein verkehrsgerechtes Fahren. „Wer nach der Teilnahme am Aufbauseminar gleichermaßen Verstöße begeht, wird schriftlich verwarnt und dazu aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen“, sagt Schnoor. Für die Teilnahme an der Beratung werden zwei der zuvor erhaltenen Punkte in Flensburg abgezogen. Lässt man die Frist verstreichen und verstößt noch einmal schwerwiegend oder zweimal weniger schwerwiegend gegen Verkehrsregeln, wird der Führerschein für drei Monate entzogen. „Nicht nur deshalb sollte man lieber rechtzeitig Punkte abbauen und sich an die Regeln halten“, so der Stationsleiter. Übrigens: Auch Nicht-Fahranfänger können seit 2014 gezielt Punkte abbauen, indem sie an einem Fahreignungsseminar von TÜV NORD teilnehmen. Das kann besonders dann einen Sinn ergeben, wenn man selbst keine Punkte haben darf, um Begleitperson für einen 17-jährigen Fahrer zu sein.

MPU: Zurück zur Mobilität
Bei wiederholten starken Verkehrsvergehen oder Führerscheinverlust kann das Straßenverkehrsamt auch unabhängig von der Probezeit eine Prüfung der Fahrtauglichkeit fordern: die MPU. Doch was genau ist das? „MPU steht für Medizinisch-Psychologische Untersuchung“, erklärt Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle. „Diese kann im Medizinisch-Psychologischen Institut von TÜV NORD an mehr als 50 Standorten durchgeführt werden und besteht aus drei Teilen: einer medizinischen Untersuchung, einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen und einem Reaktionstest.“ Bei Drogen- und Alkoholfällen kann ein Abstinenzbeleg gefordert werden. Dabei werden über ein Jahr in unregelmäßigen Abständen Urin- und Haarproben genommen, um die Drogenabstinenz festzustellen. Die Anzahl der durchgeführten MPUs ist in der Zeit von 2006 bis 2016 um knapp 15.000 gesunken. Trotzdem wurden laut einer Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2016 rund 90.000 MPUs durchgeführt. Der häufigste Grund für die Maßnahme: Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen. Aber auch bei zu vielen Punkten in Flensburg oder besonders aggressivem Verhalten kann der im Volksmund sogenannte „Idiotentest“ verlangt werden, bevor man die Fahrerlaubnis zurück erhält. Termine für eine MPU können kostenlos unter 0800 888 3369 vereinbart
werden.

PR
Foto: istock/kaarsten

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