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Berufsgenossenschaft zahlt nach Widerspruch durch den VdK die lang ersehnte Verletztenrente

CELLE.  Ein Verkehrsunfall vor 30 Jahren hat das Arbeitsleben von Hermine Müller (Name von der Redaktion geändert) nachhaltig verändert. Eine Verletztenrente bekam sie trotz starker Einschränkungen nie, denn laut Berufsgenossenschaft waren die Beschwerden nur zum Teil unfallbedingt. Bis sich der Sozialverband VdK Kreisgeschäftsstelle Celle einschaltete.

Sozialrechtsberaterin Maria von Grönheim hat die Verletztenrente für ihr Mitglied durchgesetzt

Hermine Müller hat starke Schmerzen – jeden Tag. Hinzu kommen Taubheitsgefühle und ein Kribbelempfinden. Der Grund dafür liegt 30 Jahre zurück: Auf dem Weg zur Arbeit hatte sie einen Verkehrsunfall, bei dem sie sich beide Beine brach. Seitdem leidet sie an einer Fehlstellung der Hüfte. Die Auswirkungen des Unfalls verschlimmerten sich mit den Jahren stetig, bei Belastung wurden die Schmerzen immer stärker. Nach über 20 Jahren, im Jahr 2010 wurde schließlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) festgestellt – allerdings nur mit 10 Prozent. Die Auszahlung einer Verletztenrente erfolgt jedoch erst ab 20 Prozent. Frau Müller blieb dadurch die lang ersehnte finanzielle Unterstützung verwehrt.

Arbeitsunfall nicht anerkannt

Aufgrund erheblicher gesundheitlicher Beeinträchtigen und Folgeschäden war sie dauerhaft über die Berufsgenossenschaft in Behandlung und unterzog sich weiterer Untersuchungen und Gutachten. Doch die Berufsgenossenschaft hielt an ihrer Bewertung fest und weigerte sich beharrlich, eine unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit, die zur Zahlung einer Verletztenrente führen würde, anzuerkennen. Als Begründung hieß es, die Beschwerden seien nur zum Teil unfallbedingt. Doch der medizinische Sachverhalt war eindeutig. Und so wandte sich Frau Müller im Jahr 2016 schließlich an die Geschäftsstelle des Sozialverbands VdK in Celle.

Hilfe vom VdK

„Unser Mitglied hat sehr lange um die Anerkennung ihrer Verletztenrente kämpfen müssen. Erst im von uns geführten Widerspruchsverfahren lenkte die Berufsgenossenschaft ein“, erklärt Kreisgeschäftsführerin Maria von Grönheim den Fall. Sie stellte einen Antrag auf Gewährung einer Verletztenrente, der zunächst ebenfalls abgelehnt wurde. Beim Widerspruch war der VdK dann aber erfolgreich.

Die Berufsgenossenschaft konnte keine medizinische und logische Begründung dafür liefern, dass ein Teil der Beschwerden nicht unfallbedingt war, wie zuvor behauptet. So erhielt Frau Müller letztlich doch eine Verletztenrente – auch rückwirkend für die letzten Jahre.

Lebenslange Rente

Da Erwerbsgeminderte nur eingeschränkt arbeitsfähig sind, soll die Verletztenrente den Einkommensverlust ausgleichen und wird den Betroffenen deshalb neben ihrem Lohn lebenslang gezahlt. „Frau Müller ist derzeit weiter berufstätig, kann sich jedoch aufgrund der Verletztenrente etwas mehr zurücknehmen. Wir freuen uns sehr, dass dann doch alles zu einem guten Ende geführt hat“, freut sich Maria von Grönheim mit ihrem Mitglied.

PR
Foto: VdK

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