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Flexibilisierung der Einschulung findet positive Resonanz – Eltern nutzen die Möglichkeit sehr verantwortungsvoll im Sinne ihrer Kinder

NIEDERSACHSEN. Rund 2.900 Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte haben von der neuen Möglichkeit der flexiblen Einschulung ihrer Kinder Gebrauch gemacht. Das zeigen die Rückmeldungen von 1.244 Grundschulen auf eine erste Abfrage des Niedersächsischen Kultusministeriums. Demnach wurden zum Schuljahr 2018/2019 insgesamt 2.871 Kinder gemeldet, deren Einschulung auf Wunsch der Eltern um ein Jahr aufgeschoben wurde.

Im Zuge der einschlägigen Gesetzesänderung wurde angenommen, dass die Aufschiebung der Einschulung für 2.800 Kinder genutzt werden könnte.

„Die aktuellen Zahlen belegen, dass die Flexibilisierung der Einschulung für viele Eltern eine gute Möglichkeit bietet, um nach eigenem Ermessen eine für das jeweilige Kind passende Entscheidung zu treffen. Die Eltern nutzen die Flexibilisierung offenbar sehr verantwortungsvoll im Sinne ihrer Kinder“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Mit dem neuen Schulgesetz habe die Landesregierung die Bedürfnisse der Familien in den Mittelpunkt gestellt.

Eine Aufschlüsselung nach den vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde ergibt folgendes Bild:

RA Anzahl der Kinder
Braunschweig 492
Hannover 743
Lüneburg 723
Osnabrück 913
Gesamtergebnis 2871

Hintergrund:

Am 27. Februar 2018 hatte der Niedersächsische Landtag ein neues Schulgesetz beschlossen. Unter anderem wurde geregelt, dass Eltern/ Erziehungsberechtigte, deren Kinder das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September vollenden, zum neuen Schuljahr 2018/2019 die Möglichkeit erhalten sollten, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Die Eltern/ Erziehungsberechtigte müssen sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Zuvor galt nach dem Niedersächsischen Schulgesetz, dass der Schulbesuch für diejenigen Kinder mit dem Beginn eines Schuljahres anstand, die das sechste Lebensjahr vollendet hatten oder es bis zum folgenden 30. September vollendet hätten.

PR

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