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Mit 4,398 Millionen EURO soll das Celler Badeland saniert werden – Förderantrag muss bis zum 31. August beim Bund vorliegen

CELLE. „Ab dem 7. August begannen die Mühlen zu mahlen – aber im Rapidtempo“, so Andreas Röper vom Beteiligungsmanagement der Stadt Celle bei der Vorstellung der Sanierungsmaßnahmen im Celler Badeland. Gerade noch rechtzeitig habe das Förderprogramm vorgelegen, das eine Förderung der Maßnahmen durch den Bund mit 90 % ermöglicht. Bei einem Gesamtvolumen von 4,398 Millionen EURO muss die Stadt ca. 400.000 EURO aus dem Stadtsäckel beisteuern.

Dieses Förderszenario erfordere, dass sich die Stadt in einer Haushaltsnotlage befinde und das muss durch die Kommunalaufsicht bestätigt werden. Shutdown für den Antrag ist am 31. August 24 Uhr. Das ist nun auf den Weg gebracht, so dass nur noch Detailunterlagen nachzureichen sind, einschließlich der Bestätigung der Kommunalaufsicht und den Nachweis des Ratsbeschlusses. Gerade für den Ratsbeschluss am 23. August war größte Eile geboten, das Projekt vorzubereiten.

Der Mitarbeiter aus dem Celler Badeland Andre Mörig zeigt die nicht mehr einsatzfähige Tauchpumpe
vlnr. Andreas Röper, Matthias Gaupp und Thomas Edathy

 

 

 

 

 

 

 

Vorgesehen sind drei Bauabschnitte. 609.000 EURO sollen 2019 investiert werden. Da liegt der Schwerpunkt im Erdgeschoss beim Solebecken, das sehr gut bei den Badegästen angenommen wird. „Was dem Badegast guttut, tut der Technik nicht gut“, erläuterte Matthias Gaupp, Betriebsleiter Bäder. Im Jahr 2020 geht es an das Hallenbad. Das bedeutet einen großen Einschnitt. 1,589 Millionen EURO sind für diesen Bereich vorgesehen. Und im Jahr 2021 kommen die Gesundheits- und Bewegungsbecken dran mit einem Investitionsvolumen von 2,200 Millíonen EURO. Das alles sei eine große planerische Herausforderung. Ziel sei es, so Gaupp, die Sanierung unter Badebetrieb vorzunehmen, wobei aber mit Einschnitten zu rechnen sei. Den letzten Umbau habe es 1989 gegeben. Das Gemäuer gehe allerdings auf 1962 zurück. Drum sei es an der Zeit, die Anlagen zu sanieren. Natürlich wolle man auch mit neuen Anlagen Energie sparen.

Wie Thomas Edathy, Geschäftsführer der Stadtwerke, ergänzte, sei ein weiteres Anliegen, die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Man müsse bedenken, dass auch zahlreiche Vereine und Gruppen, z. B. Feuerwehr und Bundeswehr die Halle nutzen. Eine Stadt mit 70.000 Einwohnern müsse das anbieten, da insbesondere der Schwimmunterricht an Bedeutung gewonnen habe. Seit 2015 seien die Schwimmkurse für Flüchtlinge von großer Wichtigkeit. Durch die Einschränkungen im Hallenbad im Jahre 2020 bestehe die Überlegung, das Freibadbecken möglichst lange zu benutzen, evtl. von März bis Oktober.

Mit dem Bundeshaushalt 2018 wurden Anfang August d.J. Mittel für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Es stehen insgesamt 100 Millionen Euro ab 2019 zur Verfügung. Im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten bis 2022 sind auch mehrjährige Maßnahmen förderfähig. Der Schwerpunkt liegt bei Sportstätten wie zum Beispiel Schwimmhallen, da hier seitens des Bundes ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Kosten. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, die Zweckbindungsfrist liegt in der Regel bei 10 Jahren. Antragsberechtigt und Förderempfänger sind nur Kommunen. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel bei zwischen 1 bis 4 Millionen Euro liegen.

Das Badeland wurde in seinen Grundgemäuern im Jahr 1962 errichtet und Ende der 1980er Jahre erweitert und erstmalig in Teilbereichen saniert. Die deutsche Gesellschaft des Badewesens bescheinigt Bädern eine Standzeit von 25-30 Jahren. Seitens externer Analysten wurde erheblicher Sanierungsbedarf sowohl in der Technik (Filter, Pumpen etc.) als auch an der Gebäudesubstanz (Decken, Becken, Dach etc.) festgestellt. Eine umfangreiche Sanierung würde somit die langfristige Nutzbarkeit der Anlagen sichern.

Das Projekt sei im Falle einer 90%igen Bezuschussung des Bundes im hohen Maße wirtschaftlich. Dieses werde der Kommunalaufsicht bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 dargelegt. Insofern geht die Verwaltung davon aus, dass eine Überzeichnung im Investiven Finanzhaushalt insofern genehmigt wird.

Andras Röper: „Der Bund hat erkannt, dass gerade für Schwimmbäder Sanierungsbedarf besteht.“ Der Sanierungsbedarf bestehe nicht nur auf dem Papier. Auch nicht strittig sei die Haushaltsnotlage der Stadt. Deshalb sei der Eigenteil von 10 % noch zu rechtfertigen, 30 % könne die Stadt nicht nicht „wuppen“.

Der Terminplan sieht vor, dass evtl. noch nachzureichende Unterlagen bis zum 20. September möglich sind. Im Oktober wird eine Jury tagen zur Auswahl der Förderprojekte. Im Dezember 2018 wird der Zuwendungsbescheid durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erwartet. Bis dahin müssen sich die Antragsteller mit der Realisierung gedulden.

Redaktion
Celler Presse

Fotos: Celler-Presse.de
Foto: Tauchpumpe: Matthias Gaupp

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