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Das neue Bundesteilhabegesetz

HANNOVER. Der in Hannover im Haus der Regionen stattgefundene Fachvortrag „Das neue Bundesteilhabegesetz“ richtete sich an Betroffene und Personen in Beratungsstellen. Angesichts der Änderungen durch das neue Gesetz sind Seminare, Vorträge und Fortbildungen stark gefragt, denn Menschen mit einer Behinderung werden durch die Gesellschaft und im Leben stark eingeschränkt. Änderungen im umstrittenen neuen Bundesteilhabegesetz lockern die Lage zumindest für einige wenige der Betroffenen etwas auf.

In Kooperation mit den Hannoveraner EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) Beratungsstellen „Selbstbestimmt Leben Hannover e.V.“ und Mittendrin Hannover e.V.“ aus dem BeratungsZentrum Inklusion (BZI) in der Herrenstraße 8A, wurde der Fachvortrag zum neuen Bundesteilhabegesetz organisiert und durchgeführt.

Der Referent Carl-Wilhelm Rößler, Rechtsanwalt und Mitglied im Forum behinderter Juristinnen und Juristen, konnte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Tages die Themen rund um das neue Bundesteilhabegesetz anschaulich vermitteln. In zwei Themenblöcken wurde durch Rößler explizit: das Budget für Arbeit, Assistenz und Eingliederungshilfe und die Neuregelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, ins Auge gefasst.

Wichtige Punkte, denn Menschen mit einer Behinderung haben die unterschiedlichsten Einschränkungen, können und sollten selbstbestimmt ihr Leben in die Hand nehmen können. Diesen Ansatz verfolgt das Bundesteilhabegesetz und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In mehreren Schritten, zeitlich versetzt, treten die unterschiedlichsten Änderungen in Kraft.

Etwas uncharmant formuliert heißte es im Gesetz „Mindestmaß an verwertbarer Arbeitsleistung“ und zielt auf die Eignung der Betroffenen gerade in den Werkstätten. Menschen mit einer Behinderung sollen jedoch schon an vielen anderen Stellen aufgefangen werden und dem ersten Arbeitsmarkt zugeführt werden. Den Werkstätten für Menschen mit Behinderung soll mittelfristig durch andere Leistungsteilnehmer Konkurrenz geschaffen werden, alles, damit Menschen mit einer Behinderung in richtigen Arbeitsverhältnissen mit einem Gehalt beschäftigt werden. Diese Stellen müssen alle Betroffenen jedoch selbst finden.

Den Arbeitgebern, Behörde oder Privatunternehmen, winkt hierbei eine Förderung des Arbeitsplatzes, der jedoch neu geschaffen werden muss. Der Staat hat die Sicherheit eingebaut, dass der Arbeitgeber nicht einen bestehenden Arbeitsvertrag kündigen kann und eine geförderte Stelle schafft. Der Arbeitgeber muss sich in jedem Fall auf die Behinderung und Einschränkungen des neuen Mitarbeiters einstellen, hier können auch Behörden bei der Arbeitsplatzausstattung und Hilfen rund um die Stelle unterstützen.

Die Ambitionen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirken jedoch nur oberflächlich, denn die Tücken liegen im Detail. Schon die Definition „Mindestmaß an verwertbarer Arbeitsleistung“ lässt bei der Eignung, Qualifikation und gar der Bestimmung der Betroffenen tief blicken, was Rößler an der fehlenden Wertschätzung bezeichnet. Zudem seien die Arbeitsplätze dank der Förderung für alle Menschen mit Behinderung wichtig, denn sie möchten ein echtes Arbeitsverhältnis wie alle anderen Arbeitnehmer auch, doch ein richtiges ist es auch nicht, erläutert Rößler. Alle Betroffenen ist nämlich nicht bewusst, dass der Arbeitsgeber nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlt. Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, so hat der Betroffene keinen Anspruch auf das Arbeitslosengel I.

Die Selbstbestimmung soll gefördert werden und die Menschen mit einer Behinderung ermutigt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und einer Arbeit nachzugehen. Wer also mit einer Behinderung eine „verwertbare Arbeitsleistung“ erbringen kann und wenig Hilfe, u.a. die Eingliederungshilfe, benötigt, der profitiert von einigen Änderungen im neuen Bundesteilhabegesetz.

Ein wesentlicher Vorteil der Neuerung ist der Ehepartner/in, die komplett aus der Berechnung rausgenommen werden. Hier werden Gehalt und Vermögen ab 2020 nicht mehr mit einbezogen.

Eine Assistenz könnte bei der Bewältigung des Alltags helfen – auch außerhalb der eigenen Wohnung. Diese Assistenz ist nicht mit der Pflege gelichzusetzen, denn es geht um die Belange des Betroffenen, die Autonomie und im Wesentlichen die Verständigung mit der Umwelt. Unterschieden wird in einfache und qualifizierte Assistenz. Von Handreichungen bis Anleitung von Fachkräften, bei der die Leistungen auf die individuellen Bedürfnisse eingegangen werden müssen. Nicht jeder Betroffene benötigt Assistenz und nicht alle Assistenzleistungen werden rund um die Uhr benötigt.

Bei der Unterscheidung der Behinderung in motorische und kognitiven Einschränkungen zeigt es sich, dass der Gesetzgeber eher einen Blick auf die Betroffenen mit motorischen Einschränkungen geworfen hat. Einfache Hilfe statt pädagogische Anweisungen erhält nämlich der Erfahrung der Betroffenen mach, eher die Personen mit kognitiven Einschränkungen.

Assistenz soll breit gefächert sein, denn qualifiziert soll der Betroffene nicht die einfachsten Dinge lernen, sondern vielmehr Arme und Beine ersetzen. Viele Menschen mit Behinderung haben einen Beruf und stehen im Leben, sie benötigen in ihrem Alltag einfache Hilfe für selbstverständliche Tätigkeiten.

Hier hat der Gesetzgeber den Betroffenen auch ein selbstbestimmtes Werkzeug an die Hand gegeben: das Persönliches Budget. Nun kann der Betroffene selbst eine Betreuung organisieren, was das Budget abdeckt. Eine reine finanzielle Unterstützung ist auch vorstellbar. Das schnelle Geld wirkt erst einmal positiv, im Endeffekt ist es dann aber kontraproduktiv, so zeigen die Erfahrungswerte des Referenten.

Einen vergleichbaren Ansatz zeigte der Punkt der Elternassistenz oder der begleiteten Elternschaft. Die Elternassistenz unterstützt den Betroffenen beim Umgang mit dem Kind, ist Augen, Hände und Beine und darf nur auf direkte Anweisung des Betroffenen agieren. Bei der begleiteten Elternschaft, gerade bei kognitiv eingeschränkten Eltern, kann die Assistenz auch erzieherisch tätig werden.

Die Helfer der Vereine „Selbstbestimmt Leben Hannover e.V.“ und „Mittendrin Hannover“ hatten reichlich um die Ohren, denn die Teilnehmer waren sehr wissbegierig und stellten viele Fragen, die Rechtsanwalt Carl-Wilhelm Rößler akribisch versuchte alle zu beantworten.

Generell zeigte sich sein Vortrag als sehr übersichtlich und Rößler versuchte Abkürzungen und juristische Formulierungen zu vermeiden. Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer war sein Vortrag angenehm zu verstehen.

In den letzten Punkten des Tages ging es noch um die Eingliederungshilfe bei wesentlichen Behinderungen, die Hilfe zur Pflege den Mehrkostenvorbehalt und die Einkommensanrechnung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten ein großes Paket an Informationen mitbekommen. Am Ende gab es abschließend noch eine große Fragerunde. Rößler gab den Beratern unter den Teilnehmern den Tipp sich bei der neuen Gesetzeslage nicht hundertprozentig festzulegen, denn anhand der neuen Paragraphen müssen Gerichte durch Klagen den Weg aufzeigen.

Redaktion
Celler Presse

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