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Nienhagen feiert ausgelassen traditionelles Hachefest

NIENHAGEN. Wenn an einem Sonntag im September der Verkehr auf der Nienhagener Dorfstraße mehr oder weniger zum Erliegen kommt und scheinbar das halbe Dorf an den Straßenrändern steht, kann dieses nur eins bedeuten: das alljährliche Hachefest wird gefeiert.

Die Gemeinde Nienhagen ist ein sogenanntes Hagen-Dorf, sie wurde 1228 gegründet. Gründerin war die Herzogin Agnes, die einen Teil des herzoglichen Eigenwaldes aus der Landesallmende, dem herzoglichen Grundbesitz, an Neusiedler zur Rodung und späteren Bewirtschaftung freigab. Diesen Siedlern, das ist nicht zu bezweifeln, wurde das “Hagenrecht” verliehen. Das “Hagenrecht” ist als Gerichtzuständigkeit zu werten, an der alle “ins Hach gehörigen” Leute zu beteiligen waren.

Die “ins Hach gehörigen” Leute kamen einmal im Jahr, und zwar am ersten Montag nach Michaelistag (29. September) auf dem Hachmeisterhofe zur Beratung zusammen. Den Vorsitz des Hagengerichtes führte der Hagenmeister (Hachmeister) im Beisein des Amtmannes (Vertreter des Hachlandesherrn, bis 1850 im allgemeinen jedoch auch Gerichtsherr). Aus Anlass das Hagengerichts wurden alle im Laufe des vorangegangenen Jahres vorgekommenen Flurschäden (etwa verursacht durch hirtenloses Vieh), Feld- und Forstfrevel, unregelmäßiges Abpflügen von Furchen vom Nachbargrundstück, Verletzung des Nachbarschaftsrechts, Verleumdungen etc. abgehandelt.

Vor das Hachegericht kamen also alle über das Jahr eingetretenen Delikte, auch Brüche genannt. Der Hachmeister führte ein Brücheverzeichnis, aufgrund dessen die Rechtsangelegenheiten verhandelt wurden und eine verbindliche Entscheidung erging. Im Anschluss an den Hagengerichtstag fand schon in alter Zeit eine Feier statt, die durch das “Mahlzeitgeld”, welches neben dem Hachzins eingesammelt wurde, “finanziert” wurde.

Das “Hachthyng tom Nigenhaghen” wird urkundlich erstmals im Jahr 1437 erwähnt. Die Gerichtsbarkeit der Hägerleute erfuhr im Laufe der Jahrhunderte durch herzogliche Verfügungen gewisse Änderungen und Abschwächungen, sie wurde im Jahr 1748 gänzlich aufgehoben.

Hagengerichte fanden also ab 1748 zwar nicht mehr statt, die Streitigkeiten waren vor dem Amt (Eicklingen) auszutragen, die “Hägerleute” hielten jedoch an ihrem alten Brauch fest, am Montag nach Michaelis im Hachmeisterhause eine gemeinsame Mahlzeit, ihren Hachefestschmaus, mit nachfolgendem Tanz abzuhalten.

Aus den alten Aufzeichnungen aus verschiedenen Zeiten, besonders vor der offiziellen Aufhebung der Gerichtsbarkeit, ist zu erkennen, dass die Nienhäger Bauern das Hachen für ihr größtes Fest hielten, sie setzten sich zu jeder Zeit dafür ein, dieses Fest beizubehalten.

Die Gemeinde Nienhagen veranstaltet in bewährter Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Vereinen, Verbänden, den Kirchengemeinden und der Schule alljährlich ihr traditionelles Hachefest. Die alte Tradition wird also lebendig erhalten, was sich besonders in der Aufführung der Hachetänze widerspiegelt.

Redaktion
Celler Presse

Fotos: Birgit Stephani

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