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Kooperationsvertrag beschlossen – IHK-Vollversammlung verabschiedet zudem Resolution zur Zuwanderung

  • Lüneburg

LÜNEBURG. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg hat auf ihrer vergangenen Sitzung (13. September) einen Kooperationsvertrag mit der IHK Braunschweig beschlossen. Ziel des Vertrags ist eine engere Zusammenarbeit beider Kammern in Bereichen wie Aus- und Weiterbildung, Sach- und Fachkundeprüfungen sowie bei Beratungsangeboten und in der Gremienarbeit. „Es geht uns darum, gemeinsam Synergien zu heben und ein Zeichen zu setzen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert. „Bisher arbeiten die Fachkollegen schon gut zusammen, in Zukunft soll die Zusammenarbeit im Sinne unserer Mitglieder für den Bereich Braunschweig-Wolfsburg noch enger werden.“ So ist unter anderem ein gemeinsamer Konjunkturbericht für den Bereich Braunschweig-Wolfsburg geplant. Der Kooperationsvertrag steht am Ende eines arbeitsreichen Weges: Seit dem vergangenen Jahr hatten Vollversammlungsmitglieder beider IHKs Formen der möglichen Zusammenarbeit geprüft.

Zeinert betonte, der vorliegende Vertrag erhalte die Autonomie zweier IHKs und erlaube es gleichzeitig, die Zusammenarbeit in den Mittelpunkt zu stellen, wo sie nötig, möglich und für Mitgliedsunternehmen sinnvoll ist. So ist unter anderem die Einrichtung gemeinsamer Prüfungsausschüsse geplant. Die Vollversammlung der IHK Braunschweig entscheidet am 24. September über den Vertrag.

Des Weiteren hat das Parlament der regionalen Wirtschaft eine Resolution zum in Aussicht gestellten Einwanderungsgesetz verabschiedet. Das Papier trägt den Titel „Alle Chancen der Zuwanderung gezielt nutzen“ und stellt die Beschleunigung der Berufsanerkennung in den Mittelpunkt.

„Wir fordern, dass sich die Landes- und Bundespolitik für ein leicht verständliches und pragmatisches Zuwanderungsgesetz einsetzt, das alle Chancen der Zuwanderung für den deutschen Arbeitsmarkt konsequent nutzt“, erklärte Zeinert.

Das Papier umfasst acht Eckpunkte, in denen die Vollversammlung unter anderem fordert, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Ausbildung im Zuwanderungsgesetz umzusetzen und die Regeln für Akademiker auch auf gut ausgebildete Fachkräfte auszudehnen.

Aus Sicht der IHK-Vollversammlung sollte eine sinnvolle Klammer zwischen Arbeits- und Fluchtmigration gebildet werden. Denn nach der Gestaltung der Zuwanderung ist die Gestaltung der Integration eine zweite, nicht minder wichtige Aufgabe. Menschen mit Fluchthintergrund, die eine Ausbildung absolviert, deutsche Sprachkenntnisse erworben und ihre Integration begonnen haben, sollten – gleich ob mit Asylanerkennung oder Duldung – in das neue Zuwanderungssystem wechseln können. Ziel muss ihr dauerhafter Verbleib in Deutschland und die Sicherung der beiderseitigen Integrationsinvestitionen sein.

„Fachkräftebedarf gibt es nicht nur bei Akademikern und ausgebildeten Fachkräften, sondern auch im Niedriglohnsektor. Die Zuwanderung sollte auch in diesem Bereich möglich sein, ohne Arbeitsmarktchancen für Einheimische zu mindern“, sagte Zeinert.

PR

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