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IHKs fordern rasche Klarheit beim britischen EU-Austritt – Brexit: Kammern tragen wichtige Regelungsbedarfe an die Politik

LÜNEBURG. Die schleppenden Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union werden für die regionale Wirtschaft zunehmend zum Risiko. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) Lüneburg-Wolfsburg und Stade für den Elbe-Weser-Raum haben sich jetzt mit Forderungen an die Politik auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene gewendet, um die Folgen eines harten Brexits für die mittelständische Wirtschaft zu mildern.

„Weniger als 250 Tage vor dem EU-Austritt Großbritanniens bleiben die Folgen des Brexit weiterhin kaum kalkulierbar“, sagt Michael Zeinert, Hauptgeschäftsführer IHK Lüneburg-Wolfsburg. „Das verunsichert viele Unternehmen, die wirtschaftlich mit Großbritannien verbunden sind.“ Rund 340 Unternehmen aus den Regionen Stade und Lüneburg-Wolfsburg sind im UK-Geschäft aktiv – als Exporteure, mit Vertriebspartnern oder durch eigene Niederlassungen. Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, betont: „Für diese Unternehmen ist Planungssicherheit besonders wichtig, denn sie müssen sich nicht nur auf die Verteuerung von Waren durch Zölle oder zusätzliche Zollformalitäten einstellen, auch Lieferketten geraten ins Wanken und Produkte könnten ihre Marktzulassung verlieren.“

Das Vereinigte Königreich ist als Handelspartner für Niedersachsen von großer Bedeutung. Der Wert der aus Großbritannien eingeführten Waren betrug im Jahr 2017 rund 3,6 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum exportierten niedersächsische Unternehmen Waren im Wert von 6,36 Milliarden Euro nach Großbritannien. Damit steht das Vereinigte Königreich in der Reihenfolge niedersächsischer Ausfuhren an dritter Stelle nach den Niederlanden und Frankreich.

Der Brexit könnte die guten Geschäftsbeziehungen ins Wanken bringen: „Investitionen werden möglicherweise zurückgehalten, personell unzureichend besetzte britische Zollstellen könnten Geschäfte verzögern, Verträge können ggf. nicht mehr erfüllt werden oder Mitarbeiter nicht mehr entsandt werden“, heißt es in dem Forderungspapier der IHKs. Und sollte der zuletzt immer diskutierte No-Deal-Brexit tatsächlich Realität werden, würde die Übergangsfrist bis Ende 2020 wegfallen – und den Unternehmen bliebe noch weniger Zeit, ihre Prozesse anzupassen.

Einen weiteren Fokus richten die IHKs auf die Relevanz reibungsloser Zollverfahren. Denn wenn das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied des Europäischen Binnenmarktes ist, müssen alle Unternehmen, die mit Großbritannien Handel treiben, ihre Waren beim Zoll anmelden. Schätzungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) zufolge wären davon mindestens 30.000 deutsche Exportunternehmen betroffen. „Im Interesse der Wirtschaft ist es elementar, dass Institutionen wie Zollverwaltungen und neue Zulassungsstellen unter den neuen Brexit-Bedingungen sicher und reibungslos funktionieren – sowohl auf EU- als auch auf britischer Seite“, so das Papier.

Insgesamt sechs Punkte greifen die IHKs in dem Papier auf, setzen sich unter anderem ein für praxisnahe Richtlinien zur Entsendung von Mitarbeitern, die bilaterale Anerkennung der CE-Kennzeichnung und die gegenseitige Zulassung der Prüfinstitute. Auch die Fangrechte deutscher Hochseefischer, die ihren Umsatz zu zwei Dritteln in britischen Hoheitsgewässern erwirtschaften, werden thematisiert.

Wie sich Unternehmen auf den Brexit vorbereiten können, darüber informiert die IHK Lüneburg-Wolfsburg am Mittwoch, 7. November, 14 bis 17 Uhr, in der IHK-Hauptgeschäftsstelle in Lüneburg. Weitere Informationen und Anmeldung bis zum 1. November bei Lars Heidemann, Tel. 04131 742-125, heidemann@lueneburg.ihk.de, oder unter ihk-lueneburg.de/vorbereitung-brexit.

PR

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