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Städtischer Klimaschutzfonds fördert E-Mobilität – Zuschüsse für E-Ladesäulen und E-Lastenfahrräder

CELLE. Die Stadt Celle möchte den Ausbau der E-Mobilität stärker unterstützen. Der Verwaltungsausschuss hat hierzu jüngst beschlossen, aus dem Klimaschutzfonds ein Teilbudget von 50.000 Euro bereitzustellen, um das Errichten von E-Ladesäulen, Anschaffen von E-Lastenrädern und das Etablieren von Verleihsystemen für E-Bikes beziehungsweise E-Lastenräder im Stadtgebiet zu fördern.

Förderberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, Körperschaften öffentlichen oder privaten Rechts sowie eingetragene Vereine. Kurz: alle Firmen, Institutionen, aber auch Privatpersonen und Vereine.

Förderquoten sind konkret festgelegt

E-Ladesäulen können in Abhängigkeit von der Art der Säule oder dem Mindestgrad der öffentlichen Zugänglichkeit mit bis zu 10 Prozent der förderfähigen und nachgewiesenen Kosten bezuschusst werden. Die Obergrenze beträgt bei Schnell- beziehungsweise DC-Ladesäulen 4.000 Euro und bei „normalen“, das heißt AC-Ladesäulen, 2.000 Euro. Voraussetzung für die Förderung ist der Nachweis des Bezugs von Ökostrom respektive von regenerativ erzeugtem Strom für den Betrieb.

Ladestationen für rein private Nutzung sind zwar nicht zuschussfähig, es kann jedoch der E-Check zur Umrüstung des eigenen Hausanschlusses durch einen qualifizierten Handwerker mit pauschal 50 Euro unterstützt werden.

Auch die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern soll künftig mit 10 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 500 Euro pro Rad sowie maximal 1.000 Euro je Antragsteller förderfähig sein.

Eine Sonderregelung gibt es für das dauerhafte Einrichten von Verleihsystemen für E-Lastenfahrräder.  Hier ist eine einzelfallbezogene Festlegung der Förderquote vorgesehen, wobei das Augenmerk vor allem auf die Breitenwirkung des Verleihangebots und die verlässliche Präsenz des Projektträgers gelegt wird.

Für alle Zuschussanträge zum Klimaschutzfonds gilt, dass neben der Verwendung des bekannten dreiseitigen Antragsformulars und der Vorlage eines verbindlichen Kostenangebots auch die prognostische Einsparung der C02-Emissionen im Rahmen des Antragsverfahrens dargelegt werden muss.

Für die Beratung von Förderanträgen und für Rückfragen steht Volker Krüger von der Geschäftsstelle Klimaschutz der Stadt Celle, Telefon (0 51 41) 12 64 40, per E-Mail an klimaschutz@celle.de oder via Fax (0 51 41) 12 60 99 zur Verfügung.

PR

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