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Moorbrand: „Derzeit kein Verdacht auf Gesundheitsschäden“

NIEDERSACHSEN. Zum Einsatz niedersächsischer Feuerwehren im Landkreis Emsland (Moorbrand WTD 91) erklären der Landesfeuerwehrverband Niedersachsen und die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen:

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor, die den Verdacht erhärten oder bestätigen, dass eingesetzte Feuerwehrangehörige Belastungen ausgesetzt waren, die zu dauerhaften Gesundheitsschäden führen können. Allerdings stützt sich diese Annahme ausschließlich auf Angaben der Bundeswehr. Wir stehen im Kontakt mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, um alle Messergebnisse schnellstmöglich zu erhalten. Namen und Einsatzzeiten sowie der Einsatzort aller am Einsatz beteiligten Feuerwehrkameradinnen und –kameraden müssen durch die Träger des Brandschutzes erfasst und mindestens 40 Jahre aufbewahrt werden. Dazu sind die Träger des Brandschutzes nach den Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahrstoffverordnung verpflichtet. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Kommunen auf diese Verpflichtung hingewiesen. Mit der Datendokumentation ist sichergestellt, dass bei später auftretenden Gesundheitsschäden eine eventuelle Exposition gegenüber Gefahrstoffen aus diesem Einsatz nachgewiesen wäre. Für Entschädigungsansprüche sind Rechtsnachteile der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden damit ausgeschlossen.

PR

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