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Streit über die Vergabe des S-Bahn-Schienennetzes Hannover – Antrag auf Verlängerung des Zuschlagsverbots zurückgewiesen

  • Celle

CELLE. In dem Verfahren über die Vergabe von Dienstleistungen im Netz der S-Bahn Hannover hatte die Region Hannover der mitbietenden DB Regio AG im Mai 2018 mitgeteilt, dass eine Zuschlagserteilung auf das Angebot der ebenfalls mitbietenden NordWestBahn GmbH beabsichtigt sei. Der dagegen von der DB Regio AG bei der Vergabekammer Lüneburg gestellten Nachprüfungsantrag wurde mit Beschluss vom 07. August 2018 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss hat die DB Regio AG sofortige Beschwerde erhoben, über die der Vergabesenat des Oberlandesgerichts (Az. 13 Verg 6/18) zu entscheiden hat.

Die sofortige Beschwerde hat zwar zunächst aufschiebende Wirkung, weshalb der angekündigte Zuschlag vorläufig nicht erteilt werden durfte. Nach dem Gesetz entfällt die aufschiebende Wirkung aber grundsätzlich zwei Wochen nach Ablauf der Beschwerdefrist (§ 173 Abs. 1 Satz 2 GWB). Mit Beschluss vom 29. August 2018 hatte der Vergabesenat die aufschiebende Wirkung einstweilen verlängert.

Mit weiterem Beschluss vom 10. Oktober 2018 wurde der Antrag der DB Regio AG, die aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde zu verlängern, nun zurückgewiesen und der Region Hannover aufgegeben, eine etwaige Zuschlagserteilung unverzüglich mitzuteilen.

Über die sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer hat der Senat noch nicht entschieden, in dem genannten Beschluss aber darauf hingewiesen, dass diese voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Die von der DB Regio AG vorgebrachten Gründe, weshalb das Angebot der NordWestBahn GmbH auszuschließen sei, würden nicht durchgreifen. Die Vergabekammer habe den Nachprüfungsantrag zu Recht zurückgewiesen. Deshalb sei die von der DB Regio AG beantragte Verlängerung des Zuschlagsverbots zu versagen gewesen.

Der Vergabesenat hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Freitag, den 21. Dezember 2018, 10:00 Uhr, Saal 153

anberaumt. Ob dieser Termin stattfindet, hängt insbesondere davon ab, ob die DB Regio AG das Beschwerdeverfahren im Hinblick auf die in dem genannten Beschluss dargelegte vorläufige Rechtsauffassung des Vergabesenats fortführen oder das Rechtsmittel zurücknehmen wird.

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