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75 Millionen für Förderung von kommunalen Straßenbau-Projekten

NIEDERSACHSEN/Landkreis CELLE. Mit dem Jahresbauprogramm 2019 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden fördert das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung die kommunale Straßeninfrastruktur. Seit dem Jahr 2018 stehen dafür jährlich 75 Millionen Euro zur Verfügung. Nun steht fest, welche kommunalen Projekte mit dem Jahresbauprogramm 2019 gefördert werden können – dies sind in diesem Jahr alle förderfähigen, baureifen, von den Kommunen angemeldeten Vorhaben.

Im kommenden Jahr sollen 98 neue kommunale Straßenbauvorhaben mit Zuschüssen in Höhe von über 22,5 Millionen Euro gefördert werden. Die 98 Projekte haben insgesamt ein Fördervolumen von über 62 Millionen Euro, verteilt über mehrere Jahre. Die Gesamtkosten liegen bei über 118 Millionen Euro. Bereits laufende Vorhaben sollen im Jahr 2019 mit rund 52,5 Millionen Euro bezuschusst werden.

„Ich freue mich, dass auch der Landkreis Celle mit einer Maßnahme im Jahresbauprogramm 2019 berücksichtigt wurde. Der Ausbau von Radwegen ist schon seit Jahren eine gute Maßnahme zur Stärkung des ländlichen Raumes, damit sich Fahrradfahrer sicher zwischen den Orten bewegen können. Diesen Weg wollen und werden wir weitergehen“, so der Celler Landtagsabgeordnete Jörn Schepelmann.

„Die SPD-geführte Landesregierung investiert damit massiv in den kommunalen Straßenbau und trägt aktiv zur Verwirklichung wichtiger Infrastrukturprojekte bei“, erklärt dazu die SPD-Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann. „Dank der Landesmittel für den Radweg kann die Verkehrssituation in unserer Region weiter verbessert werden“, betont Lühmann. „Davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger direkt.“

Der Neubau des Radweges zwischen Nindorf und Rodehorst an der K 12 ist eines von 98 neuen kommunalen Straßenbauvorhaben landesweit. Das Land fördert diese Projekte im Jahr 2019 mit Zuschüssen in Höhe von mehr als 22,5 Millionen Euro. Die SPD-geführte Landesregierung stellt darüber hinaus weitere Mittel in Höhe von rund 52,5 Millionen Euro für bereits laufende Bauvorhaben zur Verfügung.

„Mit diesen Mitteln schaffen wir die Voraussetzungen für eine zügige Auflösung des Investitionsstaus im Bereich der kommunalen Verkehrsinfrastruktur. Kommunen und Land ziehen hier gemeinsam an einem Strang, um die Verkehrssituation im ganzen Land zu verbessern“, so Kirsten Lühmann.

„Die niedersächsischen Verkehrswege – ob in den Orten oder zwischen Städten – sind die Lebensadern unseres Bundeslandes. Mit den Fördergeldern versetzen wir die Kommunen in die Lage, ihre Verkehrsinfrastruktur auszubauen und zu verbessern. Das betrifft sowohl den Neubau, als auch den verkehrsgerechten Ausbau von verkehrswichtigen Straßen, Radwegen, Ortsdurchfahrten und Brücken. Mit den 75 Millionen Euro, die für 2019 zur Verfügung stehen, können die Kommunen 98 neue Straßenbauvorhaben verwirklichen und etliche andere weiterführen. Ich freue mich, dass Land und Kommunen in Niedersachsen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an einem Strang ziehen“, so Wirtschafts- und Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann. Mit den Maßnahmen kann die Bausubstanz und die Leistungsfähigkeit von Straßen und Brücken verbessert werden. Beim verkehrsgerechten Ausbau von vorhandenen Straßen handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit oder die Neuordnung des Straßenraumes zu Gunsten von Fußgängern und Radfahrern.

Auch der Neu- oder Ausbau von Radwegen an kommunalen Straßen, sowie weitere investive Vorhaben zur Förderung des Radverkehrs können bezuschusst werden. Weiterhin ist eine Förderung der Errichtung von Lichtsignalanlagen und Kreisverkehrsplätzen, die Beseitigung von Unfallschwerpunkten, Maßnahmen zur Schulwegsicherung, Vorhaben zur Verkehrssteuerung und der Aus- bzw. Neubau von Nebenanlagen an Landes- oder Bundesstraßen und die technische Sicherung von Bahnübergängen mit den Mitteln des Jahresbauprogramms möglich.

Die Zuschüsse des Landes an die Kommunen stammen aus Mitteln des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (NGVFG). Sie bewirken Investitionen, die wesentlich höher sind als die Fördersumme insgesamt. Wann genau die einzelnen Projekte begonnen werden, liegt in der Hand der kommunalen Antragsteller. In der Regel sind die vier „NGVFG“-Geschäftsbereiche der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr in Hannover, Lüneburg, Oldenburg und Wolfenbüttel als Bewilligungsbehörden hierrüber gut informiert.

PR

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