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Streit um Kalihaldenabdeckung

WATHLINGEN. „Für wie naiv hält K+S die Bürger Wathlingens?“ fragt sich die Bürgerinitiave. Der Pressesprecher von K+S, Ulrich Göbel, habe in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung Stellung zu einem aktuellen Antrag der Celler Kreistagsfraktion der Grünen genommen. Der Antrag habe zum Ziel, dass sich der Kreistag die Entscheidung über das zur Abdeckung der Kalihalde in Wathlingen erforderliche Einvernehmen mit einer wasserrechtlichen Genehmigung des Landesbergamtes (LBEG) vorbehält.

Ähnliche Anträge mit dem Ziel einer Beteiligung des Kreistages bei dieser Entscheidung haben vorher schon die Kreistagsfraktionen von FDP und SPD gestellt. Hintergrund ist die geplante Einleitung von Sickerwässern der Deponie auf der Kalihalde in mehreren Jahrzehnten in die Fuhse. Der Kreistag hat bei Erteilung des Einvernehmens dieselbe Verantwortung, wie das LBEG – aber auch dasselbe Recht auf Informationen. „Der Kreistag in Hildesheim hat es vorgemacht“, erklärt der Pressesprecher der Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen, Holger Müller. „Offenbar hat K+S nun Angst vor dem gewählten Kreistag in Celle und davor, dass hier dasselbe passieren könnte.“ Er vermutet, dass der aktuelle Antrag deshalb schon im Ansatz niedergemacht werden soll.

Für Müller macht der Antrag auch inhaltlich Sinn. Die Gemeinde Wathlingen habe in ihrer Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren auf voraussichtlich höhere Anforderungen an Einleitungen von Schmutzwasser in Flüsse in der Zukunft verwiesen und geschrieben: „Auch kann sich die Qualität der Fuhse in den nächsten Jahrzehnten noch deutlich ändern. Auf der Grundlage der heutigen Feststellungen eine Genehmigung für die Nutzung in 20 oder 30 Jahren zu erteilen, ist unzulässig. (…) Die Genehmigung kann derzeit nicht erteilt werden, so die Rechtsanwältin der Gemeinde.“ Dem habe die BI nichts hinzuzufügen, so ihr Pressesprecher. Laut K+S sei der Antrag auf Schmutzwassereinleitung nur aus formellen Gründen gestellt worden. Müller fragt, „wo die belasteten Deponiesickerwässer denn sonst hinsollen?“

Zudem werde vage auf Fachgutachten verwiesen, wonach das gesetzlich vorgeschriebene Verschlechterungsverbot für die Fuhse mit „hinreichender Wahrscheinlichkeit“ eingehalten werde. Müller kritisiert, dass die Antragsunterlagen voraussetzen, dass „in Trockenphasen natürlich auch von der abgedeckten Rückstandshalde kein Wasser kommt“. Er fragt sich, ob diese Fachleute noch nie etwas von örtlichen Starkregenereignissen gehört haben. „Die werden in der Zukunft zunehmen. Dann könnte die Fuhse in trockenen Jahren, wie diesem, ab Wathlingen vielleicht auch mal fast nur Deponiesickerwasser führen…“ Die Bürgerinitiative fragt, wo die Fachbehörden, auf die sich K+S beruft, in der Vergangenheit waren und wo sie heute sind, wenn sich an der Halde ein – von der BI festgestellter – Umweltschaden im Grundwasserbereich anbahnt oder schon vorhanden ist. „Unser Gutachten liegt dem LBEG seit über einem halben Jahr vor und es tut sich  – nichts! Keine Stellungnahme und keine Untersuchungen!“

Aus den genannten Gründen hält es die BI laut ihres Pressesprechers für dringend notwendig, dass der Wathlinger Gemeinderat jetzt entsprechend seiner eigenen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren handelt. Dem Gemeinderat sei es möglich, die Fuhse vor den Deponiesickerwässern wirksam zu schützen, indem er ihre Durchleitung zur Fuhse über Gemeindegrundstücke verweigert.

PR

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