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Menschenrecht mit Einschränkung?

  • Celle

CELLE. Wählen ist ein Menschenrecht. Trotzdem dürfen mehr als 80.000 Menschen in Deutschland nicht wählen, weil sie eine Beeinträchtigung haben. Wer eine sogenannte Betreuung in allen Dingen hat, der ist in Deutschland vom Wahlrechtsausschluss betroffen – einer Regelung, die im direkten Widerspruch zum UN-Zivilpakt und zur UN-Behindertenrechtskonvention steht. Die Vereinten Nationen und die Weltgesundheitsorganisation haben sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung stark gemacht. So wurde der 3. Dezember im Jahr 1992 von der UN-Generalversammlung zum Welttag der Menschen mit Behinderungen erklärt.

Wahlen in der Werkstatt
Wahlen in der Werkstatt

 

 

 

 

 

 

 

Dass Menschen mit Beeinträchtigung unter Umständen bei der Stimmabgabe Unterstützung benötigen, rechtfertige in keiner Weise, ihnen das Wahlrecht zu entziehen. Die Wahlrechtsausschlüsse greifen in diskriminierender und unverhältnismäßiger Weise in ihre Menschenrechte ein. Dabei sind diese Menschen ebenso von den politischen Tendenzen in diesem Land betroffen und sie haben ein Recht auf Mitbestimmung und Teilhabe.

Die große Koalition berät aktuell darüber, das Wahlverbot bis zur Europawahl 2019 abzuschaffen. Die Umsetzung dieses Vorhabens bleibe abzuwarten. In den Celler Werkstätten (CW) wollen die Menschen nicht länger auf ihr Wahlrecht warten. Hier wird längst Demokratie gelebt: Mit dem Werkstattrat und der Frauenbeauftragten gibt es gleich zwei demokratische Instrumente zur Selbstvertretung von Menschen mit Beeinträchtigung. Der Werkstattrat wird alle 4 Jahre gewählt. Ein Team aus Wahlvorstand und Wahlhelfer(inne)n bereitet die Wahlen vor und führt diese auch durch. Auch die Möglichkeit zur Briefwahl ist gegeben – ganz wie bei Bundes- und Landtagswahlen. Die klar definierten Mitbestimmungsrechte des Werkstattrates sind in der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) festgehalten.

Seit 2017 dürfen auf Basis des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) alle Frauen in den Werkstätten zudem eine Frauenbeauftragte und ihre Vertreterin wählen. Die Frauenbeauftragte setzt sich für Rechte von Frauen in der Werkstatt ein und steht den Frauen der Celler Werkstätten als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Was im Werkstatt-Kontext bereits sehr gut funktioniert und nachgefragt wird, müsse auch auf Bundes- und Landesebene irgendwann Realität werden. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung möchte die Lebenshilfe Celle daran erinnern, dass Inklusion in Deutschland ein Prozess ist, dessen Ende noch lange nicht erreicht ist. „Uneingeschränkte Teilhabe für alle Menschen – wir haben die Wahl“, lautet daher die Forderung.

PR
Fotos: Lebenshilfe Celle

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