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Werbung für Fleisch – Verwirrspiel im Supermarkt – Verbraucherzentralen überprüfen Aussagen zur Tierhaltung

CELLE. Wer Fleisch mit besseren Tierhaltungsstandards kaufen will, muss im Handel aufwendig suchen. In den Geschäften sind Verbraucher einer Flut an Siegeln und Werbebotschaften ausgeliefert. Diese sind selten nachvollziehbar und bieten kaum Orientierung beim Einkauf, so das Ergebnis einer bundesweiten Stichprobe der Verbraucherzentralen. Überprüft wurden die Werbeaussagen der Hersteller und Händler zur Tierhaltung von Schwein, Rind und Geflügel in Supermärkten und Discountern.

Das konventionelle Fleischangebot in 17 aufgesuchten Handelsketten bietet nur vereinzelt verlässliche und nachvollziehbare Werbeaussagen für höhere Tierschutzstandards. Die EU-Vermarktungsnormen für Geflügel definieren eindeutig verschiedene Haltungsformen, wie „Extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „Bäuerliche Freilandhaltung“ und „Bäuerliche Freilandhaltung – Unbegrenzter Auslauf“. Sie schreiben genau vor, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden. „Solche Angebote bieten dem Kunden Orientierung, sind allerdings selten zu finden und häufig unbekannt“, bemängelt Janina Willers, Ernährungsexpertin von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Beim Schweine- und Rindfleisch ist das Angebot mit verlässlicher und nachvollziehbarer Werbung ebenfalls sehr mager. Informationen zu den ausgelobten Haltungskriterien, wie etwa ‚Weidehaltung‘, fehlen sowohl bei ALDI, EDEKA, HIT, Lidl, REWE als auch bei real. Beschönigende Auslobungen zur Tierhaltung gibt es bei allen Discountern und Supermärkten. Beispiel Schweine-Minutensteaks von Netto Marken-Discount: Ein Foto auf der Vorderseite der Verpackung zeigt Schweine in Freilandidylle. Dies steht im krassen Widerspruch zur Haltungskennzeichnung. Das genannte Haltungszeugnis der Stufe 1 entspricht lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung. „Mit solchen Marketing-Tricks werden Kunden hinters Licht geführt. Ihre Erwartung von Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung wird nicht erfüllt“, kritisiert Willers. „Begriffe wie ‚artgerecht‘, ‚tiergerecht‘ oder ‚Tierwohl‘ sind rechtlich nicht geschützt und werden daher willkürlich genutzt.“

Die Verbraucherzentralen fordern den Handel auf, nach dem gesetzlichen Mindeststandard produziertes Fleisch nicht mit irreführenden Begriffen zu bewerben. Mit besseren Haltungsbedingungen wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleinere Tiergruppe“ sollten die Hersteller nur werben, wenn diese für Verbraucher auch nachvollziehbar sind. Aufmachungen ohne konkretere Angaben sind nichtssagend und wecken falsche Erwartungen.

Der Gesetzgeber sollte zeitnah eine verpflichtende mehrstufige staatliche Tierwohlkennzeichnung einführen, um eine bessere Orientierung beim Fleischeinkauf zu bieten und den Wildwuchs der Label einzudämmen. Außerdem sollte er dafür sorgen, dass die Kriterien für diese Tierwohlkennzeichnung deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen.

Die Ergebnisse und den vollständigen Untersuchungsbericht zu Werbeaussagen zur Tierhaltung im konventionellen Fleischangebot finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/ernaehrung-lebensmittel/fleischwerbung-tierhaltung

PR

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