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Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt Entscheidung des Staatsgerichtshofes zur AfD

  • Celle

CELLE. Die Stiftung niedersächsische Gedenkstätten begrüßt die heutige Entscheidung des niedersächsischen Staatsgerichtshofes in Bückeburg. Dieser hat die Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die 2018 erfolgte Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten abgewiesen. Seit der Änderung entsendet nicht mehr wie zuvor automatisch jede Landtagsfraktion eine/n Vertreter/in in den Stiftungsrat. Stattdessen wählt der Landtag aus seiner Mitte vier Vertreter/innen, unabhängig von deren Fraktionszugehörigkeit. Bei der Wahl der vier Mitglieder war die AfD im April letzten Jahres leer ausgegangen. Gewählt wurden je ein/e Vertreter/in von SPD, CDU, Bündnis 90/Grüne und FDP in das Aufsichtsgremium der Stiftung, die Trägerin u.a. der Gedenkstätte Bergen-Belsen ist.

„Wir hatten keine andere Entscheidung erwartet, weil es unsererseits keinen Zweifel daran gab, dass die Gesetzesänderung rechtskonform ist“, sagte dazu Stiftungs-Geschäftsführer Dr. Jens-Christian Wagner und gab zudem folgende Erklärung ab:

„Dass die AfD gegen die Änderung des Gesetzes klagte, ist ihr demokratisches Recht. Dass sie aber versuchte, sich trotz eindeutiger Rechtslage und gegen den erklärten Willen der Überlebendenverbände in unseren Stiftungsrat einzuklagen, kann nur als Angriff gegen die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen gewertet werden. Im Stiftungsrat sollte nur mitarbeiten, wer den gesetzlich definierten Stiftungszweck unterstützt. Das trifft auf die AfD-Landtagsfraktion, wie ich mich selbst Ende 2017 in einem Gespräch mit ihrer Fraktionsspitze überzeugen konnte, nicht zu. Stattdessen wird die Verharmlosung oder gar Leugnung der NS-Verbrechen in der Partei ebenso geduldet oder offen praktiziert wie Antisemitismus, Rassismus und rechtsextreme Hetze gegen Geflüchtete und Andersdenkende. Solche Positionen haben in unserem Stiftungsrat nichts verloren. Sie würden die Stiftung und unser Anliegen, die Opfer der NS-Verbrechen zu würdigen und die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen in der Gesellschaft zu fördern, deutlich beschädigen: Der Bock würde zum Gärtner gemacht. Ich begrüße es daher, dass der Staatsgerichtshof das gegen unsere Arbeit gerichtete Ansinnen der AfD nun deutlich zurückgewiesen hat. Die Entscheidung werte ich als Stärkung des Rechtsstaates und unserer Überzeugung, dass die Auseinandersetzung mit den NS-Verbrechen grundlegend ist für unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Dem Geschichtsrevisionismus und dem Rassismus werden wir weiterhin eine kritische, wissenschaftlich fundierte und differenzierte Auseinandersetzung mit der NS-Zeit und ihren Folgen entgegensetzen.“

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