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Vertreterbesuche ohne vorherige Einwilligung des Kunden unzulässig

  • Celle

CELLE. Eine Klage des Marktwächters Energie für Niedersachsen gegen die lekker Energie GmbH war erfolgreich, zumal es nach einem Vertreterbesuch zu einem ungewollten Anbieterwechsel kam. Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Kunden sind in Deutschland verboten. Ob auch Haustürwerbung unter diese Regelung fällt, ist unklar, da sie im Gesetz nicht ausdrücklich erwähnt wird. Der Marktwächter Energie für Niedersachsen hat jetzt ein Urteil gegen die lekker Energie GmbH erwirkt. Der Energieversorger hatte Vertreter beauftragt, Stromverträge per Hausbesuch anzubieten. Ein Verbraucher hatte ungewollt einen Wechsel zu lekker unterschrieben.

Ein niedersächsischer Verbraucher hatte sich an den Marktwächter Energie für Niedersachsen gewandt. Im Oktober 2017 hatte ihn ein Vertreter zu Hause aufgesucht. Er bot einen neuen, angeblich kostengünstigen Tarif an und nahm personenbezogene Daten auf. Schließlich ließ er den Verbraucher unterschreiben. Dieser glaubte, es ginge um einen Tarifwechsel bei seinem aktuellen Anbieter, den Stadtwerken Böhmetal. Als der Verbraucher die Unterlagen später durchsah, bemerkte er den Irrtum: Mit dem Formular hatte er keinen Tarifwechsel bei den Stadtwerken, sondern den Wechsel zu lekker Energie beauftragt.

„Für uns ist das Urteil ein richtungsweisender Schritt gegen ungewollte Haustürwerbung und untergeschobene Verträge“, erklärt Tiana Preuschoff, Energierechtsexpertin im Projekt Marktwächter Energie der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Nach Ansicht des Marktwächters muss ungewollte Haustürwerbung ebenso behandelt werden wie Werbeanrufe oder -E-Mails, da sie eine unzumutbare Belästigung darstellt. „Für Verbraucher ist es sogar deutlich schwerer als am Telefon, Vertreter abzuweisen oder wieder loszuwerden“, so Preuschoff. Daher sei es richtig, Haustürwerbung ohne vorherige Einwilligung des Kunden zu untersagen.

Das Landgericht Berlin ist der Auffassung des Marktwächters gefolgt. Die lekker Energie GmbH muss sich verpflichten, Haustürwerbung dieser Art zukünftig zu unterlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Informationen zum Schutz vor ungewollten Anbieterwechseln unter:
www.marktwaechter-energie.de/untergeschobene-vertraege/

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