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Zukünftige Zusammenarbeit mit dem islamischen Dachverband DITIB

NIEDERSACHSEN. Ende November 2018 hat Yilmaz Kiliç den Vorsitz des islamischen Dachverbandes DITIB – Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V. niedergelegt. Als Grund hat er die Einmischung aus der Türkei in seinen Landesverband genannt. Yilmaz Kiliç war bis dahin für die Landesregierung ein enger, seriöser Gesprächspartner. Ministerpräsident Weil hat den Rückzug Kiliçs als echten Rückschlag für die bisherigen Bemühungen um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit bewertet. Es sei zu befürchten, so Weil am 26. November 2018, dass der niedersächsische Landesverband auf Linie gebracht worden sei. Der Ministerpräsident hat damals angekündigt, dass die weitere Zusammenarbeit der Landesregierung mit der DITIB überprüft werde.

Diese Überprüfung hat in den letzten Wochen stattgefunden. Die einzelnen Ressorts haben auf Bitte der Staatskanzlei anhand mehrerer Kriterien das Wirken von DITIB-Hauptamtlichen sowie von Mitgliedern von DITIB-Gemeinden in den unterschiedlichen Ressorts analysiert. Dabei wurde etwa hinterfragt, welche Art von Tätigkeiten DITIB-Vertreter beziehungsweise von der Türkei bezahlte Imame in den jeweiligen Geschäftsbereichen vornehmen, in welcher Sprache sie das tun und wie sich die Zusammenarbeit gestaltet, namentlich auch, ob etwa langbewährte Kooperationspartner in jüngerer Zeit seitens der DITIB ausgetauscht worden seien. Geprüft wurde beispielsweise auch, ob die jeweiligen Akteure unmittelbaren Einfluss auf eventuell leicht beeinflussbare Personen haben oder ob die Ausübung der jeweiligen Tätigkeit überwacht werde.

Die Überprüfung hat ergeben, dass – auch mangels eines einheitlichen Ansprechpartners auf Seiten der Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens – nahezu alle Ressorts für eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Menschen aus dem DITIB-Landesverband Niedersachsen und Bremen e.V. plädieren. Die Zusammenarbeit habe sich bewährt. Ein direkter Zugriff von Seiten der DITIB auf das jeweilige Handlungsfeld oder auf schützenswerte Rechtsgüter beziehungsweise leicht beeinflussbare Personen sei nicht möglich.

So sind beispielsweise in den Beiräten des MWK und des MK, beziehungsweise in den Gremien des MS und des MI der Vorsitzende und die Geschäftsführerin des Landesverbandes der DITIB tätig, nicht aber von der Türkei entsandte Imame. Insbesondere mit der Geschäftsführerin hat sich über die letzten Jahre hinweg eine Vertrauensbasis herausgebildet.

In den Gremien und in den Präventionsprojekten von MWK, MK, MS und MI sind DITIB-Vertreter in deutscher Sprache tätig. In den Geschäftsbereichen des MWK, MK und MS erfolgt die Zusammenarbeit nach festgelegten Regeln, es wird nicht in das operative Geschäft des jeweiligen Handlungsfeldes eingewirkt. Es wird ausgeschlossen, dass Beiratsmitglieder eigenmächtig steuernd tätig werden könnten. Teilweise wird dennoch zukünftig stärker als bislang versucht werden, auch einzelne, DITIB-unabhängige Moscheegemeinden einzubinden.

Die Situation im Justizministerium ist insofern anders gelagert, als dort drei von der Türkei entsandte Imame direkt in den Strafvollzugsanstalten tätig sind. Die Freitagspredigten werden grundsätzlich auf Deutsch, nach Bedarf aber auch auf Türkisch und in zwei Anstalten auf Arabisch gehalten. Die in der Seelsorge tätigen aus der Türkei entsandten Imame werden zwar durch Bedienstete der Anstalten begleitet, sie kommunizieren aber mit den Gefangenen fast ausschließlich in Türkisch. Eine wie auch immer geartete Einflussnahme der Türkei würde damit im Geschäftsbereich des MJ ‚unmittelbar wirksam‘, während sie im Geschäftsbereich der anderen Ressorts nur mittelbar beziehungsweise indirekt über Dritte wirken könnte. Das Justizministerium wird über all das in der nächsten Woche mit den Verantwortlichen in der DITIB sprechen.

Der Landesregierung ist die besondere Brisanz der Gesamtthematik bewusst. Die Leitungen der Ministerien werden die Zusammenarbeit mit Vertretern des DITIB-Landesverbandes auch in Zukunft kritisch beobachten und bei etwaigen problematischen Entwicklungen rasch reagieren.

Hintergrundinformationen zu den Tätigkeiten der DITIB Vertreterinnen und Vertreter in den anderen Ressorts:

Was den Bereich des MWK anbelangt sind drei Vertreterinnen und Vertreter der DITIB Mitglied im „Konfessorischen Beirat“ des Instituts für Islamische Theologie der Universität Osnabrück. Der Beirat besteht aus insgesamt neun Vertretern und dem Vizepräsidenten sowie der Direktorin oder des Direktors des Instituts mit beratender Stimme. An der Universität Göttingen existiert eine Kooperation mit DITIB im Beirat für den Raum der Stille.

Im MK sind zwei Vertreter der DITIB Mitglied im vierköpfigen Beirat für den Islamischen Religionsunterricht. Dieser prüft die Übereinstimmung des Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der „Religionsgemeinschaft“ und erteilt den staatlichen Lehrkräften die religiöse Lehrerlaubnis.

Im Sozialressort ist die DITIB Gründungsmitglied des Trägervereins der Beratungsstelle zur Prävention neo-salafistischer Radikalisierung „beRATen e.V.“ Ein gemeinsamer Vertreter von DITIB und Schura ist mit beratender Stimme Mitglied im Landesjugendhilfeausschuss (gemäß Nds. Ausführungsgesetz SGB VIII). Außerdem ist der DITIB-Landesjugendverband Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Niedersächsischer Jugendverbände (ANJ), und über diese AG Mitglied im Landesjugendring.

Die Zusammenarbeit mit der DITIB bezieht sich im MI zum einen auf Polizei, Verfassungsschutz und Prävention, zum anderen auf die Kommunalabteilung (Jugendfeuerwehren). Die Zusammenarbeit erfolgt in der Regel mit Funktionsträgern der DITIB (Geschäftsführerin, Vereinsvorsitzende, Jugendabteilungsvorsitzende).

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