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Digitalpakt: Tonne: „Alle Schulen sollen profitieren“ – 30.000 Euro Sockelfinanzierung für alle rund 3.000 niedersächsischen Schulen

NIEDERSACHSEN. Mit Blick auf das Ergebnis Vermittlungsausschuss am 20. Februar 2019 und die Auswirkungen zum Digitalpakt erklärt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Ich begrüße, dass Bund und Länder ihr zähes Ringen beendet haben und nun ein Signal der Handlungsfähigkeit senden. Der Zustimmung des Bundestags und des Bundesrates am 14. März dürfte nun nichts mehr im Wege stehen. Auch die Unterzeichnung der Bund-Länder-Vereinbarung zum Digitalpakt ist reine Formalität, da die Inhalte ausverhandelt sind.

Das bedeutet für Niedersachsen:

Niedersachsen kann mit Bundesmitteln in Höhe von rund 470 Millionen Euro rechnen. Durch eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent stehen damit über 520 Millionen Euro für die Stärkung unserer Schulen zur Verfügung. Unsere Leitidee ist, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren sollen. Daher wird jede öffentliche Schule einen Sockelbetrag von 30.000 Euro erhalten. Diese Summe soll unabhängig davon zur Verfügung gestellt werden, wie gut eine Schule bei der digitalen Infrastruktur bereits aufgestellt ist. Das Ziel lautet, dass zum Sommer die ersten Gelder fließen können.

Das Niedersächsische Kultusministerium erarbeitet des Weiteren eine Förderrichtlinie, damit die Schulen über die Schulträger finanziell ausgestattet werden in folgenden Bereichen:

1.) Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände,

2.) die Einrichtung von schulischem WLAN,

3.) der Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen wie Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote,

4.) Anzeige- und Interaktionsgeräte wie interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum pädagogischen Betrieb in der Schule,

5.) digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung,

6.) unter zu bestimmenden Bedingungen auch schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks, und Tablets).

Darüber hinaus werden landesweite Investitionen gefördert, die z.B. dem Aufbau von Strukturen für die professionelle Administration und Wartung digitaler Infrastrukturen im Zuständigkeitsbereich der Schulträger dienen.

Im Zentrum steht also eine zeitgemäße IT-Infrastruktur in den Schulen, die das Lernen und Arbeiten mit mobilen Endgeräten ermöglichen soll.

Darüber hinaus betone ich erneut, dass es nicht um Digitalisierung von Schule geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Es geht darum, unseren Schülerinnen und Schülern einen reflektierten und kritischen Umgang mit digitalen Medien beizubringen. Und es geht darum, den Mehrwert, den digitale Lernwerkzeuge haben können, methodisch-didaktisch einzubetten. Daher arbeiten wir als Land Niedersachsen über die Fragen der technischen Infrastruktur – für welche die Mittel aus dem Digitalpakt vornehmlich einzusetzen sind – hinaus an den Fragen Fort- und Weiterbildung sowie Anpassung der Lehrpläne an Medienbildung, Medienpädagogik und Digitalisierung.“

PR

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