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IHKs warnen vor Ausweitung von Umweltklagen

LÜNEBURG. Die EU prüft derzeit die Umsetzung der Aarhus-Konvention; das Ergebnis könnte Verzögerungen bei der Planung von Infrastrukturprojekten sein – zu Lasten der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Lüneburg-Wolfsburg warnt davor, innerhalb der EU die Möglichkeit von Umweltklagen auf Privatpersonen zu erweitern.

Hintergrund ist eine Initiative der EU-Kommission, die Umsetzung der Aarhus-Konvention zu überprüfen, wonach der Zugang zur Justiz nicht wie bisher nur auf Umweltverbände oder unmittelbar betroffene Bürger beschränkt bleiben könnte. „Planung und Realisation von Infrastruktur- und Bauvorhaben in Deutschland dauern heute schon zu lange. Die Empfehlung der Aarhus-Kommission würden die Verfahren weiter verlängern und für mehr Bürokratie sorgen“, warnt Volker Linde, Leiter des IHK-Bereichs Standort- und Politikberatung. „Unsere IHK drängt im Interesse der regionalen Wirtschaft auf deutliche Planungsbeschleunigungen, um international wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Mit ihrer Position ist die IHK Lüneburg-Wolfsburg nicht allein: Auch die IHK Nord, der Zusammenschluss zwölf norddeutscher IHKs, befürchtet, dass eine Ausweitung von Umweltklagen Verkehrsprojekte jahrelang verzögern und deutlich verteuern würde. Zurzeit können Umweltverbände klagen, wenn sie bei Neu- oder Ausbau von Straßen, Flüssen oder Schienenwegen Verstöße gegen das Umweltrecht vermuten. Einzelne Bürger können dagegen nur dann gerichtlich vorgehen, wenn ihre individuellen Rechte unmittelbar betroffen sind. Das für die Einhaltung der Konvention zuständige Aarhus-Komitee hatte bereits vor einiger Zeit darauf gedrängt, den Zugang zur Justiz nicht wie bisher nur auf Umweltverbände zu beschränken, sondern auch für Privatpersonen zu öffnen. Außerdem soll in Zukunft das Klagerecht auf alle staatlichen Verwaltungsakte erweitert werden, die lediglich einen Bezug zu Umweltfragen nehmen. Bislang konnte nur geklagt werden, wenn das Umweltrecht direkt verletzt wurde.

Wenn die Vorschläge des Komitees in EU-Recht umgesetzt werden, fürchten die norddeutschen Industrie- und Handelskammern eine Flut von Einzelklagen. „Für uns läuft das in die falsche Richtung. Schon heute sind die Verwaltungsgerichte nicht ausreichend personell ausgestattet, um Umweltklagen in angemessener Zeit abzuarbeiten und somit eine schnelle Rechtssicherheit herzustellen“, sagt Friederike C. Kühn, Vorsitzende der IHK Nord. „Eher sollten Planungs- und Genehmigungszeiten verkürzt werden. Wir unterstützen die Bundesregierung in ihrem Vorhaben, die ‚materielle Präklusion‘ im Zuge der Überarbeitung des Verbandsklagerechts wieder einzuführen. Dies würde die Rechtssicherheit für Unternehmen und Vorhabensträger wieder herstellen.“

Die öffentliche Konsultation der Kommission kann bis zum 14. März 2019 unter folgendem Link abgerufen werden: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-2432060_de

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