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Kulturpreisträger: MTV-Halle als Baudenkmal schützen!

  • Celle

CELLE. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Celle hat gegen die Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger den Abriss der MTV-Halle am Nordwall beschlossen. Dietrich Klatt, Dr. Elke Haas und Dr. Lothar Haas haben sich jetzt mit einem Schreiben an das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gegen dieses Vorgehen gewandt. Sie erwarten von der Denkmalpflege, dass die über 100 Jahre alte MTV-Turnhalle mit dem Vordergebäude als Baudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale eingetragen wird.

Sie heben hervor, dass die Turnhalle mit dem Vordergebäude erhebliche stadtgeschichtliche Bedeutung hat. Als sie 1913 eröffnet wurde, war das ein großes Ereignis für die Stadt, für die Turnerbewegung und für die vielen Bürger, die dazu beigetragen hatten. Die eigentliche Turnhalle ist ein technisches Denkmal mit der Bogenkonstruktion, die die Decke trägt, beide zusammen bilden eine schöne und zugleich technisch moderne Einheit. Das Vordergebäude mit dem großen Versammlungsraum, der reich gegliederten Fensterfront und dem eindrucksvollen Portal weist schon frühe Elemente des kommenden Neuen Bauens auf.

Die Stadt beruft sich bei ihren Absichten darauf, dass das Landesamt für Denkmalpflege in den vergangenen Jahren wiederholt erklärt, das Gebäude sei kein Baudenkmal. Dietrich Klatt sowie Elke und Lothar Haas sind aber der Auffassung, daraus ergebe sich nicht die Befugnis, das Gebäude abzureißen. Sie haben – wie auch weitere Denkmalfreunde – Tatsachen und Bewertungen zusammengetragen, die eine Neubeurteilung des Gebäudes rechtfertigen und zu einer Einstufung als Baudenkmal führen müssen. Dass das Landesamt für Denkmalpflege das Gebäude früher anders bewertet habe, rechtfertige nicht den Abriss. Hätte die Stadt aufgrund der früheren Einschätzung wirtschaftliche Aufwendungen gehabt, die dann nutzlos geworden wären, hätte sich daraus ein Entschädigungsanspruch ergeben können. Tatsächlich habe die Stadt aber keine solchen Aufwendungen gehabt.

Schließlich meinen die Kulturpreisträger, wenn die Stadt eine Eintragung als Kulturdenkmal ablehne, so sei das rechtlich ohne Bedeutung. Ob ein Bauwerk als Baudenkmal zu schützen sei, ergebe sich aus dem Gesetz und sei nicht von der Zustimmung des Eigentümers ab. Das müsse auch so sein, damit Eigentümer nicht aus rein finanziellen Interessen wertvolle Baudenkmale beseitigen können.

PR

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