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Fahren ohne Fahrerlaubnis

BERGEN. Am 30.03.2019, gegen 14:50 Uhr, fiel einer Polizeistreife in Bergen ein PKW aus Hamburg auf. Der Wagen fuhr auf der B3 in Richtung Celle. Auf dem Rücksitz kletterte ein nicht gesichertes Kleinkind herum. Bei einer anschließenden Kontrolle wurdefestgestellt, dass für den 4-jährigen Jungen kein geeigneter Kindersitz vorhanden war, der Sicherheitsgurt war nicht angelegt worden.

Bei dem Fahrzeugführer handelte es sich um einen 31-jährigen Syrer. Dieser konnte keinen Führerschein vorlegen. Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Auch sein Beifahrer, ein 51-jähriger Türke, war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Der Beifahrer war bereits von der Staatsanwaltschaft Hamburg zur Fahndung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben.Den Männern wurde die Weiterfahrt untersagt. Zu guter Letzt gaben beide Personen an, dass sie nur noch 35 km hätten fahren müssen. Sie waren auf dem Weg nach Celle, um dort ein Auto zu kaufen, welches sie nach Hamburg verbringen wollten. Neben dem Bußgeldbescheid wegen des nicht gesicherten Kindes erhält der Fahrer des PKW auch noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

ots

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