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SPD-Fraktion stellt Dringlichkeitsantrag zur Straßenausbaubeitragssatzung

HAMBÜHREN. Die SPD-Fraktion Hambühren stellt einen Dringlichkeitsantrag zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat am 4. April 2019 mit folgendem Wortlaut:

„Der Gemeinderat Hambühren hebt die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hambühren (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 16.12.2003, einschließlich der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2008, der 2. Änderungssatzung vom 17.09.2009, der 3. Änderungssatzung vom 29.09.2011 und der 4. Änderungssatzung vom 16.04.2015 auf.

Aufgrund der positiven Haushaltsentwicklung können die umlagefähigen Straßenbaukosten aus Haushaltsmittel finanziert werden. Somit trägt die Allgemeinheit die Sanierungskosten und nicht die wenigen Grundstückseigentümer der zu sanierenden Straßen. Auch eine Anhebung der Grundsteuern ist bei der aktuellen Haushaltslage somit nicht mehr notwendig. Weiterhin werden die Personalkosten, für die sonst notwendige Berechnungen der Beitragskosten und Versendung der Kostenbescheide, eingespart. Mit der anstehenden Änderung der gesetzlichen Grundlage im niedersächsischen Landtag und deren Umsetzung ist möglicherweise mit noch höheren Personalkosten zu rechnen.

Bei den jetzt anstehenden Sanierungsmaßnahmen ist es nicht möglich, den Grundstückseigentümer die von ihnen zu tragenden umlagefähigen Kosten zu benennen. Aufgrund der Personalsituation wir das voraussichtlich erst 2020 oder sogar 2021 möglich sein.

Weiterhin verweist die SPD-Fraktion auf § 111 NKomVG“ Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung“ und hier auf die Rangfolge der Finanzmittel.
In §111 NKomVG legen die Absätze 5 und 6 eine Rangfolge fest, in der die Kommune die Finanzmittel beschaffen darf, um den für ihre Aufgabenerfüllung notwendigen Finanzbedarf zu decken. An diese eindeutige Hierarchie zur Finanzmittelbeschaffung sind die Kommunen gebunden. Eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze besteht für Kommunen nicht.

In Anbetracht des vorliegenden Antrages einer anderen Fraktion auf Senkung der Grundsteuern, verweisen wir auf § 111 NKomVG Absatz 5 und 6 und sehen die Dringlichkeit darin begründet, dass eventuell die Rangfolge für die Beschaffung von Finanzmittel nicht berücksichtigt wird! In welcher Rangfolge dann Beiträge und Steuern, bei einer Senkung oder Abschaffung, zu berücksichtigen sind, bedarf der rechtlichen Klärung.“

Der Bürgermeisterkandidat der SPD Andreas Ludwig erläutert dazu:

„Dieser Dringlichkeitsantrag bietet dem Rat die Möglichkeit, die ungeliebten einmaligen Straßenausbauträge in der Gemeinde Hambühren endlich abzuschaffen. Außerdem gewinnen alle aktuell betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Satzung dadurch Klarheit. Dies gilt für die Anlieger der bereits sanierten Straßen und gleichwohl für die weiteren Straßen deren Sanierung in Kürze beginnt.“

Des weiteren führt er aus: „Auch für die Personalentwicklung in der Gemeindeverwaltung ist eine baldige Entscheidung durchaus hilfreich. Es ist auch ein finanzieller, den Gemeindehaushalt belastender Unterschied ob ich wg. des vermutlich noch arbeitsintensiveren Abrechnungsprozedere Stellenanteile aufstocken muss, oder darauf verzichten kann und dafür andere sinnvolle Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erledigen kann.“

PR

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