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SPD fordert Informationen über neues Wahlrecht

Landkreis CELLE. Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag festgestellt, dass auch schon die Europawahl inklusiv durchgeführt werden kann. Menschen, die bisher allein aufgrund der Tatsache, dass sie eine offiziell bestellte Betreuung benötigen, von Wahlen ausgeschlossen waren, können auf Antrag am 26.05.2019 erstmals ihre Stimme abgeben. Doch wissen das alle Betroffenen?

„Die Gemeinden sollten von sich aus Briefe mit Informationen und dem entsprechenden Antrag auf Eintragung in die Wählerlisten versenden“, fordert die Bundestagsabgeordnete Kirsten Lühmann für die SPD im Kreis Celle. „Nur so kann sichergestellt werden, dass auch alle, die das wollen, von der Möglichkeit Gebrauch machen können.“ Für die Bürgermeisterwahlen in Bergen, Hambühren und Wietze sind aufgrund einer rechtzeitigen Gesetzesänderung durch den niedersächsischen Landtag die Wählendenlisten von Amts wegen geändert worden. So ist eine Frage zum zusätzlichen Teilnahmewunsch an der Europawahl ein Leichtes. Aber auch für die anderen Kommunen muss gelten: „Wir setzen alles daran, dass bei unserer Wahl alle ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht zur Abstimmung wahrnehmen können!“

PR

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