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Brexit-Prozess sorgt für Mehrarbeit Landkreis bearbeitet unter Hochdruck Einbürgerungsanträge

Landkreis CELLE. Die Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens werden zwar gut 500 Kilometer weiter weg in Brüssel geführt, doch der Brexit hat beim Landkreis Celle bereits für eine Menge zusätzlicher Arbeit gesorgt. Im Vorfeld hat besonders der Einbürgerungs-Wunsch vieler britischer Staatsbürger die Landkreis-Verwaltung gefordert.

„Als Verwaltung müssen wir sorgfältig prüfen, gleichzeitig haben wir Verständnis für das Anliegen der Menschen, die teilweise sehr lange in Celle leben“, sagt Landrat Klaus Wiswe. Der Landkreis hat deshalb für einige Zeit die Arbeit in der zuständigen Abteilung umstrukturiert und der Einbürgerung eine hohe Priorität eingeräumt.

Das schlägt sich in den Zahlen nieder. Hat der Landkreis im Jahr 2018 insgesamt 49 Menschen eingebürgert (16 davon Briten), waren es bis Anfang April bereits 119 (84). Jede Einbürgerung ist mit einem hohen Aufwand verbunden. So müssen unter anderem Beratungsgespräche geführt werden, um zu klären, unter welchen Voraussetzungen eine Einbürgerung möglich ist. Im Zuge der Antragsbearbeitung müssen des Weiteren die Sicherheits- und Sozialbehörden wie der Verfassungsschutz, Polizei, Sozial- und Ordnungsamt der Gemeinde und gegebenenfalls weitere Behörden eingebunden werden. Wird dem Antrag stattgegeben, wird eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt, die der Landrat persönlich unterzeichnet. In einer Einbürgerungsveranstaltung, die der Landkreis Celle ebenfalls organisiert, werden die Urkunden dann übergeben.

„Unsere Mitarbeiter haben 2019 durch die temporäre Umstrukturierung bereits gut 200 Stunden mehr als üblich für die Einbürgerungen gearbeitet. Wir haben damit in unserer Eigenschaft als Einbürgerungsstelle der besonderen Situation Rechnung getragen“, sagt Landrat Klaus Wiswe.

Ebenfalls gefordert ist der Landkreis in seiner Eigenschaft als Kreiswahlleitung. Da Großbritannien jetzt doch noch an der Europawahl teilnehmen wird, müssen die hier lebenden Unionsbürger aus Großbritannien und Nordirland noch in die Wählerverzeichnisse aufgenommen werden. Dies geschieht in den Städten und Gemeinden. Der Landkreis hält die Kommunen zu den neuesten Entwicklungen bei den Vorschriften des Landes dazu auf dem Laufenden.

lkc

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