Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Hasenpest im Landkreis Celle entdeckt: Seltenes Bakterium wurde im Nordkreis festgestellt – Krankheit bei Menschen möglich

Landkreis CELLE. Die Tularämie, auch Hasenpest genannt, ist eine seltene Infektionskrankheit. Sie kann wild lebende Hasenarten und Nagetiere betreffen und ist auf Wild- und Haustiere sowie den Menschen übertragbar. Die Krankheit wurde bei einem einzelnen Hasen diagnostiziert, der am 15. April auf einem Radweg im Bereich Hermannsburg-Baven von Spaziergängern gefunden wurde. Eine Untersuchung beim Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover brachte dann den Befund des Erregers der Tularämie, über den der Landkreis Celle jetzt informiert wurde.

Von der Krankheit betroffene Hasen sind meist apathisch, verlieren Scheu und Fluchtdrang, haben Fieber und eine hohe Atemfrequenz. Innerhalb von 2 bis 13 Tagen verenden die meisten Tiere an einer Sepsis. Bei chronischem Verlauf sind Symptome unter anderem Abmagerung, Milz- und Leberabszesse. Hunde zeigen unter anderem Appetitlosigkeit, Fieber und eine Schwellung der Lymphknoten.

Eine Übertragung kann durch Haut- und Schleimhautkontakt mit infektiösem Tiermaterial, durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem, kontaminiertem Fleisch oder Wasser stattfinden, selten durch Stiche von infizierten blutsaugenden Insekten oder Zecken, kontaminierte Stäube und Aerosole. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind dagegen nicht bekannt.

Die Inkubationszeit beim Menschen beträgt laut dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit meist drei bis fünf Tage. Erkrankte zeigen Allgemeinsymptome wie plötzliches hohes Fieber, Unwohlsein, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen. Haut-, Augen- und Lungenentzündungen können auftreten. Dem Landkreis liegen derzeit keine Berichte über die Ansteckung von Menschen vor. Es ist auch wenig wahrscheinlich, dass eine Übertragung auf Menschen stattgefunden hat.

Der Landkreis Celle warnt nachdrücklich davor, Wildtiere, und in diesem Fall besonders Hasen, anzufassen oder gar mitzunehmen. Das gilt sowohl für noch lebende Tiere als auch Todfunde. Spaziergänger sollten den Jagdausübungsberechtigten für das entsprechende Gebiet informieren, der dann, falls nötig, die weiteren Schritte veranlasst.

lkc

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige
Schlagwörter: