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Landkreis steht zur AKH-Gruppe – Beschluss im Kreistag sieht weitere finanzielle Unterstützung vor

Landkreis CELLE. Um die Sanierung der AKH-Gruppe zu unterstützen, plant der Kreis eine weitere Unterstützung mit finanziellen Mitteln in Millionenhöhe. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Kreistag sieht vor, dass der Landkreis neben dem bereits gewährten Kredit über 12 Millionen, noch einmal weitere 16 Millionen Euro auf Abruf, bis längstens zum 31.01.2025, bereitstellt. Außerdem soll die grundsätzliche Bereitschaft für eine Bürgschaft für das Klinikum in Peine über 6,4 Millionen Euro und die Einrichtung eines Kontokorrent-Kredites über 11 Millionen Euro an die AKH-Gruppe ab November 2019 erklärt werden.

„Nach Gesprächen mit den Vertretern aller politischen Parteien im Kreistag bin ich zuversichtlich, dass die Politik diese Punkte mit breiter Mehrheit beschließt. Dadurch wird auch noch einmal deutlich dokumentiert, dass der Landkreis Celle sehr eng an der Seite der AKH-Gruppe steht“, sagt Landrat Klaus Wiswe.

Zu dem Beschluss gehört insbesondere die Stützung des Klinikums Peine. Hintergrund ist, dass der Kreistag des Landkreises Peine lediglich vier Millionen Euro bereitstellt und nicht die eigentlich notwendige finanzielle Unterstützung von weiteren 16 Millionen gewährt plus einer Bürgschaftserklärung über 6,4 Millionen Euro. „Wenn wir jetzt nicht helfen, geht das Klinikum Peine in die Insolvenz. Dann fehlen aber auch dem AKH sofort substantielle Einnahmen, die sich aus Dienstleistungen für Peine ergeben. Hinzu kommt die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft für ein Darlehen. Das können wir nicht zulassen“, begründet der Landrat diesen Schritt.

Nach Einschätzung hinzugezogener Anwälte für Insolvenzrecht ist die jetzt noch zu verabschiedende Liquiditätsunterstützung ausreichend aber auch kurzfristig nötig, um eine Insolvenz zu vermeiden und der AKH-Gruppe auf den bereits eingeschlagenen Weg der finanziellen Gesundung zu helfen. „Alle Mittel sind Kredite, die verzinst werden und zum Ende der Laufzeit 2025 zurückgezahlt werden sollen“, betont der Landrat.

Da die Stadt Celle zunächst weiterhin von einer finanziellen Beteiligung absieht, soll die Stiftung in der für die finanzielle Unterstützung notwendigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet werden, die Besetzung des Aufsichtsrates neu zu regeln und dementsprechend die Stiftungssatzung zu ändern. Aktuell sind die zehn stimmberechtigten Sitze mit sieben Sitzen an den Landkreis Celle und mit drei Sitzen an die Stadt Celle vergeben. Zukünftig sollen die drei Sitze der Stadt Celle aufgeteilt werden. Zwei Sitze sollen zusätzlich dem Landkreis Celle zugeteilt werden, dessen Mitglieder vom Kreistag gewählt werden. Der letzte Sitz soll einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer Person mit entsprechender Qualifikation zukommen, der von der Kammer der Wirtschaftsprüfer vorgeschlagen und vom Kreistag gewählt wird. Der Oberbürgermeister der Stadt Celle soll, wie der Landrat des Landkreises Peine, weiterhin als beratendes Mitglied an den Sitzungen des Aufsichtsrates teilnehmen.

Der Kreistag wird in seiner Sitzung am Dienstag, 18. Juni, 14.30 Uhr endgültig über die Beschlüsse entscheiden.

lkc

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