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Grünes Licht für den Hochwasserschutz in der Gemeinde Winser/Aller

WINSEN/Aller. Schwere Hochwasserereignisse haben Winen in der Vergangenheit mehrfach stark betroffen. Die Gemeinde an der Aller plant deshalb verschiedene Maßmahmen, um den Hochwasserschutz in ihrem Gebiet wirksam zu verbessern. Den Auftakt macht der Abschnitt „Taube Bünte-West“: Der niedersächsische Landesbetrieb Wasserwirtshaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat jetzt den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss erteilt. Das umfangreiche wasserrechtliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung konnte dabei in weniger als einem Jahr abgeschlossen werden.

Um künftig eine Flutung von Siedlungsflächen zu verhindern, ist im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nummer 42 „Taube Bünte-West“ eine flächige Aufhöhung südlich der Landstraße 180 und westlich der Von-Reden-Straße geplant. Die in diesem Plan als überbaubar gekennzeichnete Fläche wird im Zuge des Hochwasserschutzes mit knapp 40.000 Kubikmeter mineralischem Boden so aufgehöht, dass diese und die dahinterliegenden Flächen vor einem 100-jährlichen
Hochwasser geschützt werden. Im Mittel wird dabei rund 70 Zentimeter Boden aufgetragen.

„Die im entsprechenden Anhörungsverfahren vorgetragenen Bedenken konnten ausgeräumt werden oder ihnen wurde durch Nebenbestimmungen Rechnung getragen“, betont Claudia Wiens, in der Direktion des NLWKN am Standort Lüneburg tätig im Bereich wasserwirtschaftlicher Zulassungsverfahren. Der Landesbetrieb ist für die Prüfung entsprechender Vorhaben zuständig.

Um die durch die Aufhöhung verlorengehende natürliche Rückhaltefunktion der Fläche auszugleichen, sind verschiedene ergänzende Maßnahmen vorgesehen: Neben dem Herstellen einer Mulde auf der Fläche des Bebauungsplanes selbst soll vor allem eine großflächige Abgrabung nördlich der L 180 für Entlastung im Hochwasserfall sorgen. Die auf der Bebauungsplan-Fläche geplante Mulde wird über einen Rohrdurchlass an das Vorland der Aller angeschlossen. Auch die Abtragsfläche wird über einen Graben mit der Aller verbunden. Sie kann im Hochwasserfall über diesen geflutet und bei zurückgehendem Hochwasser wieder entleert werden.

„Es ist vorgesehen, den mineralischen Boden, der in diesem Zuge nördlich der L 180 abgetragen wird, für die Aufhöhung im Bereich „Taube-Bünte-West“ weiter zu verwenden. Dementsprechend ist eine Querung der L 180 für die Bodentransporte geplant“, erklärt Wiens. Die Abtragsfläche könne dabei auch nach Umsetzung der Maßnahme weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahmen für das geplante Hochwasserschutzprojekt sind nördlich der L 180 in der Flur 22, Gemarkung Winsen (Aller) vorgesehen.

Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen liegen für zwei Wochen in der Gemeinde Winsen (Aller) aus. Der genaue Zeitraum wird vorher bekanntgemacht. Die Unterlagen können dann auch unter https://uvp.niedersachsen.de/ online eingesehen werden.

PR

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