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Bundesregierung bekommt Quittung aus Brüssel für jahrelanges Zögern und Zaudern beim Grundwasserschutz

EUROPA/DEUTSCHLAND. Die Europäische Kommission hat gegenüber Deutschland heute das Zweitverfahren wegen Verstößen gegen die Nitratrichtlinie eröffnet. Auch die Düngeverordnung von 2017 reicht nach ihrer Auffassung nicht zur Umsetzung des EuGH-Urteils aus. Das Bundesumweltministerium und das Bundeslandwirtschaftsministerium hatten im Juni, nach intensiver Diskussion mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten Vorschläge zur Anpassung der geltenden Düngeregelungen an die Europäische Kommission übermittelt, um den Schutz der Gewässer vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat zu verbessern. Auch diese Vorschläge sind aus Sicht der Europäischen Kommission nicht ausreichend.

Die beiden Bundesministerien werden jetzt den Inhalt des Mahnschreibens der Europäischen Kommission prüfen und die Antwort innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Länder abstimmen. Die Bundesregierung arbeitet daran in der nur achtwöchigen Frist eine Einigung zu erzielen. In dieser Zeit wird die Bundesregierung weiterhin Gespräche mit der EU-Kommission führen, um zügig zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Klares Ziel ist es nach wie vor, das Urteil vom 21. Juni 2018 so schnell wie möglich und vollständig umzusetzen und eine mögliche Verurteilung zu vermeiden und Strafzahlungen abzuwenden.

Mit Urteil vom 21. Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass Deutschland die Nitrat-Richtlinie verletzt hat. Der Verstoß liege darin, dass die Bundesrepublik im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe, obwohl deutlich gewesen sei, dass die bis dahin ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichten. Die am 2. Juni 2017 in Kraft getretene novellierte Düngeverordnung war nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern die alte Düngeverordnung von 2006. Auf Grund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes sieht die Europäische Kommission allerdings auch Anpassungsbedarf an der Düngeverordnung aus 2017. Mit dem Mahnschreiben leitet die Kommission das Zweitverfahren ein, da Deutschland nach Auffassung der Kommission noch nicht die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung des genannten Urteils getroffen hat.

Zur Einleitung der zweiten Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens wegen zu hoher Nitrat-Werte im Grundwasser erklärt Bettina Hoffmann, GRÜNE Sprecherin für Umweltpolitik: Die Bundesregierung bekommt die Quittung für ihr jahrelanges Zögern und Zaudern beim Schutz unseres Grundwassers vor Überdüngung. Es war absehbar, dass der sogenannte Dünge-Kompromiss zwischen Julia Klöckner und Svenja Schulze hinter den Forderungen der EU-Kommission zurückbleibt. Weil sie einen effektiven Wasserschutz verweigert, trägt insbesondere Julia Klöckner die Verantwortung dafür, wenn Deutschland täglich Hunderttausende Euro nach Brüssel überweisen muss.

Für einen echten Schutz unseres Grundwassers braucht Deutschland eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik. Kleinteiliges Rumdoktern an der Düngeverordnung reicht nicht aus. Dies bedeutet ein Ende der industriellen Massentierhaltung und die Bindung des Viehbestands an die Fläche auf ein umweltverträgliches Maß.

Außerdem muss die Bundesregierung endlich für echte Transparenz über die Nährstoffströme sorgen und eine realitätsgetreue Bilanzierung festlegen. Es braucht klare Obergrenzen für die Nitratmengen, die ausgebracht werden dürfen. Diese müssen auch den Mineraldünger umfassen.

Mit den bisherigen Beschlüssen der Bundesregierung ist ein echter Grundwasserschutz nicht zu erreichen. In einigen Regionen müssen die Wasserversorger massiv mit Nitrat belastetes Grundwasser mit sauberem Wasser mischen, ansonsten wäre das Trinkwasser dort für Säuglinge gesundheitsgefährdend. Das verursacht hohe Kosten, die am Ende die Bürgerinnen und Bürger per Wasserrechnung zahlen.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zur Einhaltung der Nitratrichtlinie: Mahnung aus Brüssel nehmen wir sehr ernst

„Niedersachsen ist sich seiner Verantwortung für den Wasserschutz bewusst. Wir nehmen die Mahnung aus Brüssel sehr ernst“, betonte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast heute (Donnerstag) während einer Pressekonferenz. Damit reagiert Otte-Kinast auf das heutige Mahnschrieben der Europäischen Kommission an die Bundesrepublik Deutschland. Darin heißt es, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Einhaltung der Nitratrichtlinie weiterhin nicht umgesetzt werde.

„Kein anderes Bundesland ist bei der Lösung der Nährstoffproblematik so engagiert unterwegs wie wir“, erklärte Otte-Kinast. Ihr Ministerium verfolge einen besonders ambitionierten Ansatz, der drei Bausteine umfasst: die Ausweisung nitratsensibler Gebiete und die Ausweisung phosphatsensibler Gebiete und die Einführung elektronischer Nährstoffmeldungen im gesamten Land (ENNI). Das Land macht damit von zwei Länderermächtigungen gemäß § 13 der Düngeverordnung (DüV) Gebrauch.

Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers werden in den ausgewiesenen Gebieten bestimmte Auflagen für die Bewirtschaftung verhängt. Niedersachsen schlägt für die nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete jeweils drei Maßnahmen vor. Unter anderem das Aufbringen und Einarbeiten von Dünger innerhalb von einer Stunde oder eine verminderte Phosphatdüngung auf hoch versorgten Böden. Hinzu kommen demnächst die Maßnahmen, die derzeit zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission verhandelt werden. Beispielsweise die Absenkung der Düngung um 20 Prozent unter Bedarf oder die Verlängerung von Sperrzeiten für die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern.

„Die Abgrenzung der sensiblen Gebiete ist abgeschlossen. Die Karten liegen uns vor“, sagte Ministerin Otte-Kinast. Der Verordnungstext sei zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium abgestimmt.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast erklärte: „Die Herausforderungen für die landwirtschaftlichen Betriebe werden durch den deutlichen Druck aus Brüssel erheblich verschärft. Ich denke dabei an Ertragseinbußen oder Investitionen in Lagerraum für Wirtschaftsdünger.“ Mit Hilfe der Landwirtschaftskammer und anderen Beratungsträgern wolle man beratend zur Seite stehen. „Das muss auch alles von den Familienbetrieben zu leisten sein. Sonst erleben wir einen Strukturbruch“, betonte Otte-Kinast. Wer durch den Abbau seines Tierbestandes leichter als durch andere Maßnahmen die Vorgaben einhalten könne, werde vermutlich diese Konsequenzen ziehen.

Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser / Abwasser im BDEW: „Die Europäische Kommission macht damit nochmal sehr deutlich, dass die bisher von Deutschland vorgesehenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen, um die Nitratbelastung der Böden und Gewässer nachhaltig zu reduzieren. Es ist daher richtig, dass die EU-Kommission den Druck erhöht und auf eine vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und des EuGH-Urteils drängt.

Die Bundesregierung und die Bundesländer wären gut beraten, endlich die europäischen Vorgaben konsequent umzusetzen. Andernfalls drohen Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Die Leidtragenden wären am Ende die Verbraucher, die für eine nachlässige Landwirtschaftspolitik zur Kasse gebeten würden.“

Bewertung zentraler Vorschläge der Bundesregierung im Einzelnen:

Es ist zwar ein Fortschritt, dass die zulässigen Düngemengen in den nitratgefährdeten Gebieten um 20 Prozent reduziert werden sollen. Dabei handelt es sich aber um einen Durchschnittswert pro landwirtschaftlichen Betrieb. Es hilft nichts, wenn auf der einen Fläche deutlich weniger gedüngt wird und dafür an anderer Stelle deutlich mehr Dünger aufgebracht werden darf. Das ist besonders mit Blick auf düngeintensive Sonderkulturen oder den Maisanbau absolut kontraproduktiv für den Grundwasserschutz. Deshalb fordern wir für düngeintensive Anbaukulturen wie zum Beispiel Weizen, Zuckerrüben und Kartoffeln eine flächenbezogene Reduzierung um 20 Prozent, bei Mais um 30 Prozent, die nicht verrechnet werden darf.

Um die Nachvollziehbarkeit der Düngereduzierung von 20 Prozent zu gewährleisten, ist die Einführung einer Nachweispflicht für die Landwirtschaft dringend erforderlich. Hier muss die Beweislast umgekehrt werden: Nicht die Behörden sollten die Einhaltung der neuen Regelungen nachweisen müssen, sondern die Betriebe sind in der Darlegungspflicht. Nachvollziehbarkeit und Transparenz sind nur dann möglich, wenn eine Bilanzierung der Nährstoffeingänge und Ausgänge in einem Betrieb erkennbar werden. Deshalb muss die so genannte Stoffstrombilanz-Verordnung den neuen Gegebenheiten angepasst werden und eine vollständige Bestandsaufnahme ermöglichen. Dies ist zurzeit nicht gegeben. Die jetzigen Abstandsregelungen von Gewässern zu den Düngeflächen sind in den meisten Fällen mit zwei Metern viel zu gering angesetzt. Grundsätzlich sollten Abstandsregelungen von zehn Metern gelten. Es ist wichtig, dass Ausnahmeregelungen nur dann umgesetzt werden dürfen, wenn tatsächlich der Düngebedarf reduziert wird – beispielsweise durch ökologische Landwirtschaft. Was nicht passieren darf ist, dass Betriebe mit einem hohen Düngebedarf Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen dürfen. Damit würde die 20-Prozent-Reduzierung ad absurdum geführt werden.

Hintergrund

Was steckt hinter den Länderermächtigungen?

Die Verordnung nach § 13 Absatz 6 DüV zu Meldepflichten des Nährstoffvergleichs und der Düngebedarfsermittlung befindet sich in der Verbandsbeteiligung. Damit wird die Transparenz der Nährstoffströme deutlich verbessert und eine konsequente Umsetzung der düngerechtlichen Regelungen unterstützt. Für die Erfassung der Nährstoffströme hat die niedersächsische Düngebehörde der Landwirtschaftskammer im Auftrag des Landes die Datenbank ENNI – Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen – programmiert. ENNI ist jetzt im Testbetrieb. Betriebsinhaber werden dann verpflichtet, Angaben zum Nährstoffvergleich und zum Düngebedarf jeweils zum 31. März für das abgelaufene Jahr zu melden. Niedersachsen ist mit dieser Datenbank übrigens Vorreiter in Deutschland. Wenn die Kommission fordert, dass schnelle Aussagen über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorgelegt werden sollen, dann könnte das Niedersachsen künftig. Nährstoffströme werden zu 100 Prozent transparent sein.

Die Umsetzung der Länderverordnung nach § 13 Absatz 2 DüV erforderte umfangreiche Abstimmungen zur Festlegung der Gebietskulissen der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete. Der Verordnungsentwurf wird derzeit zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium endabgestimmt. Nach jetzigem Stand umfassen die nitratsensiblen Gebiete gemäß § 13 Absatz 2 Düngeverordnung rund 38 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Niedersachsen. Eine Binnendifferenzierung auf Grundlage des Zustandes von Teilflächen der Grundwasserkörper ist erfolgt und hat zu diesem Wert geführt. Die geplante Länderverordnung ist übrigens nach Kenntnis des ML neben Schleswig-Holstein bundesweit die einzige, die verpflichtende Maßnahmen in Phosphat belasteten Gebieten beinhaltet. Diesen Ansatz hatten BMEL und BMU bislang nicht verfolgt. Niedersachsen hält das aber ebenso wie die EU-Kommission für notwendig.

Kommission fordert Deutschland zur Umsetzung des Urteils wegen Verstoßes gegen EU-Nitratvorschriften auf

EU-Beschluss: Zweitverfahren wegen Verstoß Nitratrichtlinie
http://www.umweltruf.de//2019_Programm/news/news3.php3?nummer=4372

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