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Tonne: „Wir starten das größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen“

NIEDERSACHSEN. Am Mittwoch startet der DigitalPakt Schule in Niedersachsen in die konkrete Umsetzung: Für die Schulträger ist es jetzt möglich, die vom Bund zur Verfügung gestellten Fördermittel zu beantragen. Das entsprechende Online-Verfahren zur Beantragung der Fördermittel „N-DiPS“ ist auf der Internetseite digitalpakt.niedersachsen.de freigeschaltet. Kultusminister Tonne: „Ich freue mich, dass wir heute den Startschuss geben für das Antragsverfahren zum Digitalpakt. Wir starten damit das bis dato größte Investitionsprogramm für die digitale Infrastruktur unserer Schulen.“

Antragsberechtigt sind sowohl Träger von kommunalen öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, als auch finanzhilfeberechtigte Träger von privaten allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, sowie Träger von Schulen, die den Vorschriften des Pflegeberufe-Gesetzes und der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung unterliegen. Es ist vorgesehen, sowohl über einen „Sockelbetrag“ als auch über einen „Kopfbetrag“ Fördergelder beantragen zu können. Den Sockelbetrag von 30.000 Euro soll es für jede Schule ab einer Anzahl von 60 Schülerinnen und Schülern geben. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren. Kleine Schulen mit weniger als 60 Schülerinnen und Schülern bekommen einen anteiligen Sockelbetrag. Über den Sockelbetrag hinaus wird es Fördergelder pro Schülerin und Schüler geben (Kopfbetrag). Dieser Betrag wird den Schulträgern anhand der jeweiligen Schülerzahlen zur Verfügung gestellt. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen. Der entscheidende Vorteil ist, dass jeder Schulträger schon jetzt weiß, wie viel Fördergelder ihm im gesamten Zeitraum bis 2023 zur Verfügung stehen.

„Mir ist wichtig zu betonen, dass es bei der Förderung kein Windhund-Verfahren gibt. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen“, betonte Tonne.

Über den Digitalpakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten.

Den Schulen in Deutschland stehen über den Digitalpakt für die kommenden fünf Jahre insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

Zu den Äußerungen des Niedersächsischen Kultusministers Grant Hendrik Tonne zum neuen Schuljahr erklärt Torsten Neumann, Vorsitzender des Verbandes Niedersächsischer Lehrkräfte VNL/VDR:

„Zum Start des neuen Schuljahres 2019/2020 präsentiert das Kultusministerium Zahlen, die die Probleme an den nicht gymnasialen Schulen in keiner Weise widerspiegeln. Von einer Unterrichtsversorgung von gut 99 % können die nicht-gymnasialen Schulen wie Ober-, Haupt- und Realschulen nur träumen. Es fehlen realistische Lösungsvorschläge, die wirklich greifen werden.

Das Sonderprogramm „Starke SekI-Schulen“ wird vor allem für die betroffenen Schulen und die Kolleginnen und Kollegen zu Zusatzbelastungen führen. Fachexpertinnen und -experten oder Spezialistinnen und Spezialisten außerhalb des Schuldienstes sind nichts anderes als Quereinsteiger und müssen betreut werden. Auch hier ist kein Meister vom Himmel gefallen. Auch Projekte wie das „Distanzlernen“ sind bis jetzt nur Insellösungen und werden in ländlichen Regionen, in den die Digitalisierung eben noch nicht so weit verbreitet ist, nicht funktionieren.

Ob die vorgeschlagenen Angebote wie Umzugskostenerstattung oder Einstellungsgarantien für Lehrkräfte, die an unattraktive Standorte bzw. Schulen gehen wollen, ein echter Anreiz darstellen werden, sei dahin gestellt. Das Land wird nicht umhin kommen, auch die Lehrkräfte an nicht-gymnasialen Schulen nach A13 zu besolden, wie es andere Bundesländer bereits mit Erfolg bei der Einstellung praktizieren.“

PR

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