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Zum Rückruf von Wilke Fleisch- und Wurstwaren in Niedersachsen

HANNOVER. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) macht darauf aufmerksam, dass eine Liste mit Marken- und Produktnamen des Unternehmens Wilke auf www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht wurde.

Der Rückruf der Firma und des Kreises Waldeck-Frankenberg gilt für sämtliche Waren der Firma. Diese Produkte sind an der Veterinärkontrollnummer DE EV 203 EG auf jeder Packung zu identifizieren.

Der Vertrieb der Produkte hat bundesweit stattgefunden. Das ML geht davon aus, dass mehr als 1.000 Betriebe landesweit Produkte der hessischen Firma erhalten haben. Die Bandbreite reicht vom Einzelhandel über Großküchen bis zu Verarbeitungsunternehmern.

„Wir haben sofort gehandelt, als wir die Schnellwarnung erhalten haben. Im Zuge eines vorbeugenden Verbraucherschutzes lassen wir alle Produkte der Firma aus den Regalen entfernen“, erklärte Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast. Sie regte an, dass sich die Länder gemeinsam mit der Wirtschaft auf einheitliche Vorgaben für die Erstellung von Lieferlisten einigen. Das würde einen Rückruf in großem Umfang mit vielen Beteiligten – wie jetzt bei Firma Wilke – verwaltungstechnisch einfacher gestalten.

Hintergrund:
Am Mittwoch, 2.10.2019 hatte das hessische Verbraucherschutzministerium in einer Meldung mitgeteilt, dass sämtliche Produkte des Herstellers Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG zurückgerufen werden. Es besteht der Verdacht, dass die Produkte in Zusammenhang mit Listerioseerkrankungen stehen. Daraufhin hat in Niedersachsen das LAVES unmittelbar alle betroffenen Kreise über den Vertrieb von Produkten der hessischen Firma informiert. Grundlage waren seitens der zuständigen hessischen Behörden übermittelte erste Kundenlisten.

Die kommunalen Behörden überwachen den Rückruf. Der Ablauf der Bearbeitung von Schnellwarnungen ist in Niedersachsen durch das Qualitätsmanagementsystem EQUINO für alle Behörden des gesundheitlichen Verbraucherschutzes einheitlich geregelt.

Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach Infektion mit Durchfall und Fieber. Insbesondere Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Abwehrsystem können auch schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung und Hirnhautentzündung entwickeln. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.

PR

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