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Wer haftet bei Unwetterschäden?

  • Celle

CELLE. Bei einem Sturm sorgt sich jeder Fahrzeugbesitzer um sein Auto, sofern er es nicht sicher unterstellen konnte. Und das nicht ohne Grund: Häufig werden Fahrzeuge durch herabfallende Äste, lose Dachziegel oder sogar durch umstürzende Baugerüste beschädigt. Die Teilkasko-Versicherung sichert Sturmschäden ab. Per Sofortgutachten vom TÜV NORD-Sachverständigen können die Schäden schnellstens aufgenommen werden. Marc Schnoor von der TÜV-STATION Celle gibt Tipps.

Laut Versicherungsbedingungen ist ein Sturm erst dann gegeben, wenn es sich um eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 der Beaufort-Skala handelt. Bei einem Sturmschaden ist es deshalb sinnvoll, die Schadensmeldung mit den Angaben des Wetteramtes zu ergänzen, um zu belegen, dass es sich offiziell um einen Sturm gehandelt hat.

Die Vorteile einer Vollkasko-Versicherung:
Die Vollkasko-Versicherung kommt bereits für Schäden auf, die durch starken Wind bis Windstärke 7 verursacht worden sind. Auch wer gegen einen entwurzelten Baum oder heruntergefallenen Ast fährt, der bereits seit längerem auf der Straße liegt, ist durch die Vollkaskoversicherung abgesichert. Fahrer mit Teilkasko-Versicherung gehen in diesem Fall leer aus. „Bei einem Sturmschaden ab Windstärke 8 ist es meist ratsam, ihn über die Teilkasko-Versicherung abzuwickeln, da diese keine Rückstufung vornimmt und die Selbstbeteiligung oftmals geringer ausfällt“, rät der TÜV-Experte.

Ansprüche gegen Dritte:
Wer zahlt, wenn der Baum auf einem privaten Grundstück steht? Für Bäume, die sich auf Privatbesitz befinden, sind die Grundstücksbesitzer verantwortlich. Diese können aber nur zur Kasse gebeten werden, wenn sie den Zustand ihrer Bäume nicht regelmäßig kontrolliert haben. Das Gleiche gilt bei herabfallenden Dachziegeln. Ein Anspruch entsteht also nur, wenn dem „Verursacher“ eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorgeworfen werden kann. Bricht hingegen von einem gesunden Baum ein Ast ab oder fällt dieser bei einem starken Sturm um, so wird dies als höhere Gewalt angesehen. Diese Regelung greift auch bei Baustellen-Einrichtungen: Wird ein Fahrzeug z. B. durch ein umfallendes Baustellenschild beschädigt, haftet der Aufsteller nur, wenn er dieses nicht fachgerecht gesichert hat.

Sofortgutachten von TÜV NORD Mobilität:
TÜV NORD Mobilität bietet auch bei Unwetterschäden eine umfangreiche Schadenbegutachtung. Mit dem neuen Sofortgutachten können die Schäden schnellstens aufgenommen werden. War es bisher nötig, dass ein Schadengutachter vor Ort das Fahrzeug persönlich in Augenschein nimmt, wird diese Aufgabe jetzt auch von TÜV NORD-Experten wahrgenommen, die per Smartphone in direktem Kontakt mit dem TÜV NORD-Schadengutachter im Sachverständigenzentrum die Aufnahme des Schadens durchführen. Vergingen bisher rund zwei Tage für die Erstellung eines entsprechenden Gutachtens, kann in Zukunft die Schadenabwicklung schon nach einer Stunde weiterverfolgt werden.

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