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Steigende Strompreise: Lohnt sich ein Wechsel? – Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf zu achten ist

NIEDERSACHSEN. Im kommenden Jahr werden viele Versorger ihre Strompreise erhöhen, weil Netzentgelte und EEG-Umlage deutlich steigen. Für Verbraucher stellt sich die Frage, ob ein Wechsel sinnvoll ist – und worauf es bei der Auswahl eines Tarifs ankommt. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen klärt die wichtigsten Fragen.

Ein Vergleich der Strompreise lohnt sich immer – auch in der aktuellen Situation. Denn nicht alle Energieversorger werden die Kostensteigerungen zur gleichen Zeit und in gleichem Umfang an ihre Kunden weitergeben. „Je nach Tarif und Verbrauch lassen sich teilweise weit über 100 Euro im Jahr sparen“, sagt Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wer noch in der Grundversorgung ist – also bisher keinen speziellen Tarif vereinbart hat – kann besonders viel sparen. „Hier lohnt es sich oft schon, in einen günstigeren Tarif des aktuellen Versorgers zu wechseln“, so Preuschoff.

Worauf ist bei der Auswahl eines Tarifs zu achten?
Für den Preisvergleich bieten sich Tarifrechner im Internet an. Auf Portalen wie beispielsweise Verivox, Check24 oder TopTarif können sich Kunden die günstigsten Anbieter für ihren Verbrauch und Wohnort anzeigen lassen. „Verbraucher sollten aber auf die Voreinstellungen achten und diese gegebenenfalls individuell anpassen“, rät Preuschoff. Beispielsweise sollten Angebote mit Vorauszahlung unbedingt gemieden werden, um bei einer Insolvenz kein Geld zu verlieren. Auch bei Bonuszahlungen gilt es, genauer hinzusehen. „Meist verbergen sich dahinter einmalige Vergünstigungen, mit denen Neukunden gelockt werden. Ab dem zweiten Jahr wird der Gesamtpreis dann deutlich teurer“, warnt die Rechtsexpertin. Auf vielen Vergleichsportalen werden die Bonuszahlungen beim Jahrespreis berücksichtigt und erschweren so die Vergleichbarkeit.

Auch die Vertragslaufzeit ist ein wichtiges Kriterium. Als Faustregel gilt: Die Laufzeit sollte nicht mehr als ein Jahr, die automatische Vertragsverlängerung und die Kündigungsfrist nicht mehr als vier Wochen betragen.

Welche Fristen gelten?
Anbieter, die ihre Preise erhöhen, müssen Kunden mindestens sechs Wochen vorher informieren. Sollen die Preise zum 1. Januar steigen, also spätestens am 20. November. „Häufig kommt eine solche Mitteilung nur per E-Mail. Kunden sollten ihren Posteingang und auch den Spam-Ordner jetzt gut im Blick haben“, rät Preuschoff.

Wird tatsächlich eine Preiserhöhung angekündigt, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den bisherigen Vertrag ohne Kündigungsfrist beenden. Werden die Preise etwa zum 1. Januar erhöht, ist es ausreichend, wenn die Kündigung am 31. Dezember beim Anbieter eingeht. Gut zu wissen: Die Belieferung geht auf jeden Fall nahtlos weiter – niemand muss fürchten, ohne Strom dazustehen. Um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen, sollten Kunden aber den Zählerstand am Wechseltag notieren.

Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- und Gasanbieters unter
www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/energie-bauen/anbieterwechsel

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