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Herbstzeit ist Erntezeit

  • Celle

CELLE. Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist besondere Vorsicht geboten, da vermehrt Erntefahrzeuge unterwegs sind. „Die häufig überbreiten und ausschwenkenden Verkehrsmittel sind an sich oft schon ein Hindernis im Straßenverkehr. Bei charakteristischem Herbstwetter mit Regen, Nebel und früh einsetzender Dämmerung ist zusätzlich die Sicht eingeschränkt, sodass potentielle Gefahrenstellen entstehen“, weiß Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle.

Mit einer aufmerksamen und vorausschauenden Fahrweise kann das Risiko einer brenzligen Situation gesenkt werden. Aber auch Fahrbahnverschmutzungen, die bei der Ernte verursacht werden, können sehr gefährlich werden. Wird die hinterlassene Erde z. B. durch Regen nass, bildet sich ein rutschiger Belag, dessen Glätte einer vereisten Straße nahekommt. Der TÜV-Experte warnt: „Viele Verkehrsunfälle sind in dieser Jahreszeit nachweislich auf diese Verunreinigungen zurückzuführen. Deshalb gilt laut § 32 StVO, dass sie schnellstmöglich vom Verursacher zu beseitigen sind.“ Kommt dieser seiner Pflicht nicht nach, so muss er mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen.
Bei einer Verzögerung der Säuberung sind die Landwirte dazu angehalten mit Hilfe von Warnschildern und –lampen auf die Verunreinigung aufmerksam zu machen. „Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und Beachtung der geltenden Regeln sind die genannten Herausforderungen problemlos zu bewältigen“, so
Schnoor.

Ruhe bewahren bei langsam fahrenden Traktoren:
Wer mit dem Auto auch in ländlicheren Gebieten unterwegs ist, kennt die Situation: Ein Traktor fährt mit geringem Tempo auf der Landstraße, hinter ihm hat sich schon eine Schlange gebildet und der dichte Gegenverkehr macht ein sicheres Überholen unmöglich. Ist der Traktorfahrer nun verpflichtet, anzuhalten, um die Pkws passieren zu lassen? Marc Schnoor, Leiter der TÜV-STATION Celle, kennt die Antwort: „Hierbei handelt es sich um eine Zwickmühle, denn klare Regeln diesbezüglich gibt es nicht.“ Zwar enthält die Straßenverkehrsordnung eine Vorschrift, die langsame Fahrzeuge bei einer Kolonnenbildung anweist, an einer geeigneten Stelle zu halten, allerdings ist es schwierig, dies in der Realität umzusetzen. Denn in diesem Zusammenhang gibt es keine genaue Definition von „geeigneter Stelle“ und „Kolonne“. „Es liegt im Ermessen des Traktorfahrers, zu entscheiden, ab welcher Autoanzahl eine Kolonne entsteht und ob er anhalten kann“, erklärt der TÜV-Experte. Somit heißt die Devise: Ruhe bewahren und sich keinesfalls zu riskanten Überholmanövern hinreißen lassen. In der Regel biegen die Traktoren beizeiten auf einen Feldweg ab und die Fahrt kann wie gewohnt
weitergehen.

PR
Foto: TUEV NORD/vanillapics_iStock-542003128

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