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FDP-Kreistagsfraktion Celle stellt Antrag auf Nichtigerklärung des Mietwertgutachtens und der Mietwerttabelle des Landkreises Celle

Landkreis CELLE. Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion fordert, im Sozialausschuss am kommenden Mittwoch, 20.11.2019, die Mietwerttabelle auszusetzen und stattdessen die bundesweite Wohngeldtabelle mit einem Aufschlag von 10% bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft für Bezieher von Transferleistungen anzuwenden.

Steffen Lenzen, der sozialpolitische Sprecher der FDP-Kreistagsfraktion macht deutlich: “Viele Aspekte in dem Gutachten, welchem die Mietwerttabelle zu Grunde liegt, sind für uns nach wie vor nicht valide. So mangelt es an Glaubwürdigkeit z. B. schon bei der Berechnung der Betriebskosten. Wenn ein 4-Personen-haushalt gerade einmal 0,05 Euro weniger an Betriebskosten haben soll, als ein 5-Personenhaushalt, scheint es keine ernsthafte Berechnung gegeben zu haben.“

Staunend betrachten die Liberalen auch die teils enormen Senkungen in vielen Teilen des Landkreises Celle, wie z. B. in Bergen, Eschede, Faßberg, Lohheide und Südheide. Dort sind Kürzungen von über 20% der zu übernehmenden Kosten der Unterkunft zu verzeichnen. „Es ist für uns in keinster Weise nachvollziehbar, wie es zu diesen drastischen Senkungen kommen kann. Wie soll man jemanden erklären, dass er von einem Tag auf den anderen 92 Euro weniger Miete angerechnet bekommt und die Mehrkosten selber tragen muss, wenn er in seiner Wohnung bleiben will?“ wundert sich Lenzen.

Die Kostensenkungsaufforderungen des Jobcenters Celle stellen dabei zwar verschiedene Möglichkeiten dar, wie man die Kosten der Miete senken kann. Unter anderem bestehe die Möglichkeit, mit dem Vermieter über eine Senkung zu sprechen. Doch für Vermieter werden dies eklatante Mieteinbußen, die nebenbei auch einen enormen Wertverlust der Wohnungen darstellen.

Die Firma Koopmann Analytics KG, die das Gutachten im Auftrag des Landkreises Celle erstellt hat, konnte bisher keine Antwort auf die Frage geben, auf welcher Berechnungsgrundlage sich die Betriebskosten beziehen. „Wenn noch nicht einmal die Mindestanforderung für die Erhebung der Daten eingehalten werden konnte, so ist das ganze Gutachten unsinnig. So wird für eine gültige Mietwerterhebung der Datenbestand von 10% der ansässigen Mieten als nötig erachtet. Das Gutachten kommt hier jedoch nur auf einen Wert von 7,3%. Diese Abweichung hat einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Berechnung der Mietwerte. Vor diesem Hintergrund ist es mehr als gerechtfertigt, die Kosten für das Gutachten zurückzufordern und das Gutachten für nichtig zu erklären“, so Lenzen.

„In der Stellungnahme eines freien Trägers zu diesem Thema an die Mitglieder des Kreistages Celle vom Oktober 2019 steht: „Festzuhalten ist, dass sämtliche Mietwerterhebungen des Landkreises Celle beim Landessozialgericht (…) gescheitert sind und der Landkreis Celle verpflichtet wurde, Kosten der Unterkunft entsprechend der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages von 10 % zu gewähren. Betroffene stehen vor einem langen Instanzen- und Klageweg. Fazit ist an dieser Stelle, nur wer klagt kommt in den Genuss, dass ihm die gesetzlich zustehenden Kosten der Unterkunft in voller Höhe ausgezahlt werden. (…) Es dürfte aktuell mehr als 2.000 Fälle geben, in denen das Jobcenter im Landkreis Celle unberechtigterweise Familien in der Vergangenheit dazu aufgefordert hat, die Kosten der Unterkunft zu reduzieren.“ Des Weiteren werden diverse Urteile benannt, die das Ausmaß der Probleme nur erahnen lassen, mit welchen sich die betroffenen Personen und Familien, die bereits am Existenzminimum leben, herumschlagen müssen.

Die FDP-Kreistagsfraktion ist der Ansicht, dass es nicht sein kann, nur den Leuten ihr Recht zuzugestehen, die in der Lage sind, den Klageweg zu beschreiten. Vielmehr müsse das Interesse des Landkreises darin bestehen, jedem seiner Bürger das ihm vom Staat Zugestandene auch zu erhalten.

PR

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