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Teure Heizenergie: Spartipps für die Winterzeit

  • Celle

CELLE. Die Mietpreise steigen und steigen. Hinzu kommen die alljährlichen Betriebskosten, die mittlerweile schon als „zweite Miete“ bezeichnet werden. Vor allem die Heizkosten schlagen hier kräftig zu Buche. Die Ausgaben lassen sich jedoch in vielerlei Hinsicht senken. Und: Heizkostenabrechnungen sollten unbedingt auf Fehler überprüft werden.

Wohnen wird zunehmend teurer. Und das gilt keineswegs nur für angesagte Party-Metropolen wie Berlin oder Köln. Auch Städte mit geringerer Einwohnerzahl wie Celle sind mittlerweile von explodierenden Mietkosten betroffen. Neben steigenden Preisen für die Kaltmiete belasten grundsätzlich aber auch die jährlichen Betriebskosten das Haushaltsbudget ganz beträchtlich, vor allem die darin veranschlagten Heizkosten. Allerdings tun sich hier viele Einsparmöglichkeiten auf – ohne, dass auf den gewohnten warmen Wohnkomfort verzichtet werden muss.

Undichte Stellen an Türen beseitigen:

Türspalten sind ein wesentlicher Faktor für Energieverluste. Außerdem entsteht auch unangenehme Kälte am Fußboden. Besonders durch ältere Türmodelle zieht Zugluft herein und die Heizwärme nach außen. Es lohnt sich daher, diese Schlupflöcher abzudichten, zum Beispiel mit Gummi-Dichtstreifen oder Bürstendichtungen. Daneben gibt es auch diverse Zugluftstopper aus Plüsch, die einfach vor die Tür gelegt werden. Sie sind jedoch deutlich luftdurchlässiger als festsitzende Dichtungen. Soll eine Dichtung fest montiert werden, ist es ratsam, die Maße genaustens mit dem Türspalt abzugleichen. Andernfalls kann es im Nachgang Probleme beim Öffnen und Schließen geben.

Möglichkeiten der Fensterdämmung – Isolierende Rollovorhänge oder Faltrollos mit Luftpolster:

Prinzipiell sollten alte Fenster gegen moderne isolierende ausgetauscht werden. Diese Möglichkeit ist aber stets nur Hausbesitzern vorbehalten. In Mietwohnungen hat der Mieter keinen Einfluss auf Fenstermodernisierungen. Fensterscheiben können jedoch auch mit einer simplen Zusatzdämmung ausgestattet werden, zum Beispiel mit Hilfe von energiesparenden Thermorollos. Isolationsschutz bieten auch Faltrollos mit Dämmwirkung. In dem Stoff dieser sogenannten Wabenplissees befinden sich Luftröhren, die zum einen kälteabweisend sind, zum anderen aber auch den Austritt der Heizwärme verhindern. Beide Varianten gibt es mit Klemmhalterungen, die einfach eingehängt werden.
Prinzipiell sollten Rollovorhänge oder doppellagige Faltrollos nachts vor dem Fensterglas vollständig heruntergezogen werden, um den Kälte- und Wärmeaustausch zwischen drinnen und draußen möglichst gering zu halten. Gleiches gilt übrigens auch, wenn außenliegende Rollladen genutzt werden.

Energiesparend heizen und lüften:

Kostenreduzierend wirken sich zudem der Zeitpunkt und die Länge des Heizens aus. Die optimale Durchschnittstemperatur im herkömmlichen Wohnbereich liegt bei 20-22 Grad. Im Schlafzimmer oder in der Küche kann die Temperatur niedriger eingestellt werden. 18 Grad gelten hier als idealer Richtwert. Bei Abwesenheit empfiehlt es sich, die Wohntemperatur per Hand, Thermostatregler oder Smart-Home-Technik um 5 Grad zu senken. Niedriger sollte sie nicht ausfallen, da sehr viel mehr Heizwärme für stark ausgekühlte Räume notwendig ist, um wieder die zuträgliche Normaltemperatur zu erreichen. Wichtig: Die Heizkörper sollten stets frei von Möbeln, Sesseln oder schweren Vorhangstoffen sein, da die Heizluft sich sonst nicht frei im Raum ausbreiten kann, sondern stattdessen das Wohninventar heizt. Auch beim Thema Lüften gilt einiges zu beachten. Frische Luft transportiert Wärme besser als abgestandene. Dabei hat die Lüftungszeit großen Einfluss auf die Energieersparnis. Ist das Fenster lediglich angekippt und die Heizung noch angeschaltet, wird am meisten Energie verbraucht. Deswegen sollte in den kälteren Monaten die Heizung kurz abgeschaltet und mit mehreren geöffneten Fenstern nur maximal fünf Minuten stoßgelüftet werden.

Heizkostenabrechnung auf Fehler überprüfen:

Etwa zwei Drittel der Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft oder zumindest klärungsbedürftig. Das beginnt häufig schon bei unzureichenden Angaben in der Rechnung. Unter anderem sollte geprüft werden, ob die Abrechnung nachvollziehbar aufgeschlüsselt ist: Konkret benannt werden müssen die Brennstoffkosten, der Gesamtverbrauch des Mietobjektes sowie der konkrete Eigenverbrauch des jeweiligen Mieters. Die Gesamtkosten eines Mietshauses einfach nur pauschal auf eine Mieteinheit umzulegen, ist nicht zulässig. Darüber hinaus hat der Vermieter Abrechnungsfristen einzuhalten und in der Endberechnung müssen beispielsweise auch Vorauszahlungen entsprechend berücksichtigt werden. Eine detaillierte Prüfhilfe bietet die Checkliste der Stiftung Warentest.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der fällige Heizkostenbetrag plötzlich stark von den Abrechnungen der Vorjahre abweicht. Tauchen Unstimmigkeiten oder Fehler auf, ist es empfehlenswert, umgehend schriftlich Widerspruch einzulegen. Wird fachkundiger Rat benötigt, bieten Mietervereinigungen und die Verbraucherzentrale individuelle Beratungen an.

DP

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