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Das „bisschen Haushalt“ macht sich nicht von allein

CELLE. Obwohl der Haushalt „so gut wie noch nie in den letzten 13 Jahren dargestellt werden kann, konnte der Ansatz für 2020 nur knapp den Verwaltungsausschuss passieren. Oberbürgermeister Jörg Nigge bedauerte, dass es immer noch Ratsmitglieder gebe, die sich ohne Begründung der positiven Entwicklung verweigern. Nigge: „Das ist nicht das, was die Stadtgesellschaft von der Politik erwartet.“

Der Ergebnishaushalt 2020 weist ein ordentliches Defizit von rd. -0,9 Mio. € aus. Durch ein positives außerordentliches Ergebnis von rd. 1,94 Mio. € wird ein Gesamt-Jahresergebnis von insgesamt rd. +1,03 Mio. € erreicht. Das positive außerordentliche Ergebnis resultiert dabei im Kern aus außerordentlichen Erträgen aus dem Verkauf von Grundstücken.

Die eigentliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Verwaltung zeigt das ordentliche Ergebnis. Sondereffekte werden dabei nicht berücksichtigt. Im Verlauf der mittelfristigen Finanzplanung wird der Haushaltsausgleich im ordentlichen Ergebnis im Jahr 2021 mit einem Überschuss von rd. 1,6 Mio. € erreicht. Dabei wird unterstellt, dass sich die heutigen Annahmen in der Zukunft realisieren lassen. Insbesondere die Entwicklung im Steuerbereich stellt dabei eine kritische Größe dar.

Die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes ist aus Sicht der Verwaltung bei erreichtem Haushaltsausgleich nach heutigem Rechtsstand entbehrlich. Abstimmungen mit der Kommunalaufsicht in dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen.

In die Planaufstellung sind alle zum jetzigen absehbaren Aufwendungen und Erträge eingeflossen. Bei der Etatisierung wurde erneut das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht zur Anwendung gebracht. Im investiven Bereich gilt grundsätzlich weiter die Maßgabe einer Nettoneuverschuldung von Null. Ursächlich hierfür ist u. a. der hohe Grad der bestehenden Verschuldung. Mit Blick auf die positive Entwicklung des Gesamthaushaltes schlägt die Verwaltung vor, von diesem Grundsatz moderat abzuweichen. Ursache sind die bekannten neuen und fortzuführenden Investitionsvorhaben. Die Genehmigungsfähigkeit der Kreditaufnahme wird durch die Verwaltung positiv bewertet. Das Genehmigungsverfahren bleibt gleichwohl abzuwarten.

PR/Redaktion
Celler Presse

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