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INNENMINISTERIUM UNTERSTÜTZT 38 BESONDERS FINANZSCHWACHE KOMMUNEN BEIM BRANDSCHUTZ – Pistorius: „Fast doppelt so viele Mittel für die Feuerwehr wie im Vorjahr“

NIEDERSACHSEN. Gute Nachrichten für 38 besonders finanzschwache Kommunen in Niedersachsen: Sie erhalten noch im Jahr 2019 Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18 Millionen Euro. Das gab der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, bekannt. Mit einer Million Euro wird der Neubau der Feuerwache in Westercelle bedacht.

Es handelt sich um das dritte Bedarfszuweisungsverfahren im laufenden Haushaltsjahr. Bereits bewilligt sind die EU-Kofinanzierungszuweisungen und die Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage. Damit werden die Liquidität der Kommune und ihre Zahlungsfähigkeit gesichert.

„Wir unterstützen die Empfängerkommunen mit insgesamt fast doppelt so hohen Beträgen wie im Vorjahr, das ist ein echtes Pfund. Gerade wenn die Kassenlage aus welchen Gründen auch immer in Schräglage gerät, brauchen Kommunen positive Signale und Investitionen. Mit den Bedarfszuweisungen unterstützen wir bedürftige Kommunen gezielt bei
diesen für den Schutz der Bevölkerung wichtigen Aufgaben, die aus eigenen Kräften und mit eigenen Mitteln nicht zu stemmen wären“, so der Innenminister weiter.

Gefördert werden im Verfahren 2019 notwendige Investitionen auf kommunaler Ebene im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung. Neben Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden zählen dazu die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen.

„Der Investitionsbedarf der Kommunen in diesem Bereich ist offensichtlich, das zeigt die hohe Zahl der Anträge. Eine Unterstützung ist notwendig, zumal in diesem Kernbereich pflichtiger Selbstverwaltung ansonsten kaum Möglichkeiten der Förderung bestehen“, so Pistorius.

Mit der Bedarfszuweisung werden die einzelnen Maßnahmen und Projekte zu etwa 55 Prozent finanziert. Bei größeren Maßnahmen und Projekten wird die Zuweisung allerdings auf maximal eine Million Euro gedeckelt.

Zum Hintergrund:

Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.

Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben, d.h. sämtliche Ertragsmöglichkeiten hinreichend ausgeschöpft haben und Aufwendungen auf ein notwendiges Maß begrenzen.

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